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Abschreibung von Arbeitsmittel

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    Abschreibung von Arbeitsmittel

    Hallo Zusammen,

    Ich wünsche euch allen ein frohes neues Jahr.
    Ich habe einen Monitor für die Arbeit gekauft und möchte diese über 7 Jahren abschreiben (da das Monitor über 800 EUR gekostet hat). Auf der Anlage N unter Punkt "11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel (soweit nicht steuerfrei ersetzt)" kann man Gegenstände angeben, die weniger als 800 EUR gekostet haben. Soll ich für das Monitor einfach unter Punkt "11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel (soweit nicht steuerfrei ersetzt)" in den nächsten 7 Jahre 157 EUR (= 1100 EUR / 7) angeben?

    Ich bin für jeder Hilfe dankbar

    #2
    Computerzeug kann man neuerdings, egal was es kostet, im ersten Jahr voll abschreiben.

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      #3
      Zitat von Newuser Beitrag anzeigen
      unter Punkt "11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel ... kann man Gegenstände angeben, die weniger als 800 EUR gekostet haben
      Das steht dort aber so nicht. Du kannst da durchaus auch Gegenstände eintragen, die mehr als 800 gekostet haben.

      Wenn Du den Monitor im Januar angeschafft hast und er alleine genutzt werden kann (was ich mir so jetzt nicht vorstellen kann) dann ist Deine Rechnung natürlich richtig.

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        #4
        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

        Das steht dort aber so nicht. Du kannst da durchaus auch Gegenstände eintragen, die mehr als 800 gekostet haben.

        Wenn Du den Monitor im Januar angeschafft hast und er alleine genutzt werden kann (was ich mir so jetzt nicht vorstellen kann) dann ist Deine Rechnung natürlich richtig.
        Hallo L. E. Fant,

        vielen Dank für die Antwort. Ich habe den Monitor angeschafft, weil ich ich >90% im HO arbeite. Das ist ein Widescreen Monitor, den man für die Softwareentwicklung hernimmt.
        Wie meinst du mit "alleine genutzt werden kann"? Darf ich den Monitor nicht von der Steuer absetzen?

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          #5
          Und wenn Du privat am PC bist, nimmst Du einen anderen Monitor ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Und wenn Du privat am PC bist, nimmst Du einen anderen Monitor ?
            Hallo Picard777,
            ich habe privat ein Notebook den ich kaum benutze, außer jetzt z.B. für die Steuererklärung. Das private Notebook schließe ich vielleicht 5% der Zeit an dem Monitor.
            Für das Entertainment gibt es ja das Fernsehen, IPad und Handy.
            Selbst Emails beantworten die meisten (darunter auch ich) mit dem Handy.

            Ist es deiner Meinung nach in Ordnung, wenn ich den Monitor absetze?

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              #7
              Ah und nebenbei, ich habe in meine Wohnung noch ein weiteres Schreibtisch inklusive einem kleineren Monitor usw. Ich nutze dieses Setup auch hauptsächlich für die Arbeit. So kann ich die Umgebung wechseln, um einfach die Motivation hoch zu halten. Aber dieser 2.ten Arbeitsplatz wird natürlich nicht von der Steuer abgesetzt.

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