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EÜR bei Umzug

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    EÜR bei Umzug

    Hallo zusammen,

    Ich habe eine Frage zur Einnahmeüberschussrechnung.
    Kurz zu mir: Ich bin Fotografin im Nebenerwerb und falle unter die Kleinunternehmerregelung.

    Am 01.08.22 bin ich umgezogen. Ich habe vorher im Saarland gewohnt, gemeldet bei Finanzamt A. Seit dem 01.08.22 wohne ich in RLP, gemeldet bei Finanzamt B.
    Wie funktioniert das nun genau mit der EÜR?
    Gebe ich diese bei Finanzamt B für das komplette letzte Jahr ab, obwohl ich vom 01.01 bis 01.07.22 noch bei Finanzamt A gemeldet war?

    Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.

    #2
    Du gibst eine EÜR ab, für die Zeit von 1. Januar bis 31. Dezember.

    Mit dem Forum hat Deine Frage allerdings nichts zu tun. Ich verschieb sie deshalb in ein passenderes Unterforum.

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