Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage zur Einnahmeüberschussrechnung.
Kurz zu mir: Ich bin Fotografin im Nebenerwerb und falle unter die Kleinunternehmerregelung.
Am 01.08.22 bin ich umgezogen. Ich habe vorher im Saarland gewohnt, gemeldet bei Finanzamt A. Seit dem 01.08.22 wohne ich in RLP, gemeldet bei Finanzamt B.
Wie funktioniert das nun genau mit der EÜR?
Gebe ich diese bei Finanzamt B für das komplette letzte Jahr ab, obwohl ich vom 01.01 bis 01.07.22 noch bei Finanzamt A gemeldet war?
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.
Ich habe eine Frage zur Einnahmeüberschussrechnung.
Kurz zu mir: Ich bin Fotografin im Nebenerwerb und falle unter die Kleinunternehmerregelung.
Am 01.08.22 bin ich umgezogen. Ich habe vorher im Saarland gewohnt, gemeldet bei Finanzamt A. Seit dem 01.08.22 wohne ich in RLP, gemeldet bei Finanzamt B.
Wie funktioniert das nun genau mit der EÜR?
Gebe ich diese bei Finanzamt B für das komplette letzte Jahr ab, obwohl ich vom 01.01 bis 01.07.22 noch bei Finanzamt A gemeldet war?
Ich danke euch im Voraus für eure Hilfe.
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