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Steuererklärung Übernachtungspauschale im Ausland

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    Steuererklärung Übernachtungspauschale im Ausland

    Hallo Elsterfreunde,

    ich habe eine Herausforderung und kann leider im Netz nichts finden und recherchiere bereits seit Tagen :/ vielleicht könnt ihr mir eine konkrete Antwort geben, bitte keine Vermutungen...diese hab ich schon häufig erfahren

    Also, ich werde im Rahmen meiner Doktorarbeit, hinsichtlich einer Studie, für ca. 5 Monate in die Staaten gehen.Ich muss leider alle Kosten zu 100% tragen und werde mir dafür vielleicht ein Kredit nehmen müssen. Ich kann mir aussuchen, ob ich die 5 Monate am Stück zum Forschen verwende oder halt mit Unterbrechung.

    Nun meine Fragen:
    1.+ 2. Dürfte ich für die gesamte Forschungszeit die Übernachtungspauschale angeben? Ich habe gelesen, wenn ich die Pauschalbeträge verwende, sind keine Nachweise nötig. Ich weiß aber nicht, ob das auch fürs Ausland gilt?
    3.Gibt es eine geltende Maximalgrenze für Übernachtungspauschlen, z.B. wie viele Tage, Höhe der Summe etc.?

    Gerne dürft ihr mir auch einen Nachweis dazu nennen Wie erwähnt, ich konnte nichts finden :/

    Danke & Gruß
    Eure Benita S.

    #2
    Sorry, aber deine Fragen sind reines Steuerrrecht und dürfen hier eigentlich nicht beantwortet werden.

    Informationen zum Werbungskostenabzug für Dienstreisen im Ausland findest du im dazu passenden BMF Schreiben (Bundesministerium der Finanzen, 03.12.2020, IV C 5-S 2353/19/10010:002, FMNR5f9000020) welches zuletzt im Bundessteuerblatt veöffentlicht wurde (BStBl I 2020, 1256).

    - Übernachtungspauschelen für das Ausland gibt es keine. Die Kosten müssen für den Werbungskostenabzug nachgewiesen werden
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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