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UstVA innergemeinschaftlicher Erwerb

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    UstVA innergemeinschaftlicher Erwerb

    Hallo,

    ich habe zwei Fragen und wäre sehr froh, wenn hier jemand weiterhelfen kann.

    1. wir erhalten Lieferungen aus dem EU Ausland und tragen diese ja beim innergemeinschaftlichen Erwerb ein und zahlen hierauf dann ja den deutschen Steuersatz von 19%. Soweit ich weiss, kann man sich den Betrag wiederholen, wo ist dieses bei Elster Online einzutragen?

    2. Wir haben eine Lieferung aus Frankreich mit einem Steuersatz von 20% erhalten. Wie gehe ich damit um, wo trage ich diesen ein?

    Vielen Dank im voraus!


    #2
    Hallo Domsen77,

    zu 1. Innergemeinschaftlicher Erwerb Seite 4 Zeile 34 Kz. 89 und die Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb Seite 7 Zeile 56 Kz 61

    zu 2. Wieso bekommst du eine Lieferung aus Frankreich nit Ausweis USt. ?

    Tschüß

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      #3
      Zitat von Domsen77 Beitrag anzeigen
      2. Wir haben eine Lieferung aus Frankreich mit einem Steuersatz von 20% erhalten. Wie gehe ich damit um, wo trage ich diesen ein?
      Eigentlich sollten die französischen Herrschaften das Zeug ohne Mwst. liefern, wenn du ihnen deine USt-ID gegeben hast.

      Ansonsten, wenn sich die französischen 20% gar nicht vermeiden lassen:
      • in der USt-VAM gar nicht eintragen
      • Nettobetrag auf Wareneingang (ohne Mwst.) buchen und die 20% französische USt auf 1542 (SKR03) bzw. 1440 (SKR04): "Steuererstattungsansprüche gegenüber anderen Ländern"
      • Anfang nächsten Jahres Erstattungsantrag auf der BZST-Website stellen (Login mit normalen ELSTER-Zertifikat möglich)
      • 2-3 Wochen danach kriegst du die Überweisung vom französischen Finanzamt auf dein Bankkonto
      Funktioniert bei mir so seit Jahren (mit Leistungen statt Lieferungen, aber ist ja wurscht)

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