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Kann ich auf Rückerstattung von USt auf gekaufte Waren verzichten?

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    Kann ich auf Rückerstattung von USt auf gekaufte Waren verzichten?

    Hallo,

    Meine Situation ist folgende: ich habe als Freiberufler hauptsächlich Kunden im innereuropäischen Ausland. Bei meinen Rechnungen mache ich die "reverse charge" Regelung geltend und schlage keine deutsche USt auf. Bei meinen im Inland gekauften Waren zahle ich jedoch Umsatzsteuer. So kommt es meistens zu Rückerstattungen der gezahlten USt durch das Finanzamt. Diese Rückerstattungen hat das Finanzamt für 2021 zu meinen Betriebseinnahmen addiert. Ich zahle also letztendlich Einkommensteuer für Geld, dass ich zunächst ausgegeben und später lediglich wieder zurückbekommen habe. Kann ich diesen Sachverhalt umgehen, indem ich auf die Rückerstattung der ausgegebenen USt verzichte und den vollen ausgegebenen Betrag z.B. für einen PC, also den Kaufpreis einschließlich USt in meiner EÜR als Betriebsausgabe geltend mache?

    Mit freundlichen Grüßen

    Elmar

    #2
    Du hast einen Denkfehler. Im Zeitpunkt der Zahlung war die gezahlte USt ja Betriebsausgabe und hat den Gewinn und damit die ESt gemindert. Von daher ist das letztlich über die Jahre ein Nullsummenspiel. Aber wenn du unter den Umsatzzgrenzen des Kleinunternehmers bist, kannst du natürlich auf Vorsteuer etc. verzichten.

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      #3
      Danke für die Klarstellung

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