alte Steuererklärung korrigieren - Kleingewerbe

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  • Evou
    Neuer Benutzer
    • 07.01.2023
    • 3

    #1

    alte Steuererklärung korrigieren - Kleingewerbe

    Guten Tag,


    ich habe nun festegestellt, dass ich ein altes Einkommensteuer falsch ausgefüllt habe. Habe Statt der Anlage G die Anlage S benutzt. ( Vom Finanzamt habe ich keine Meldung bekommen.)
    Darf ich ein Formular als 2019 korrigieren? Ich habe es angeklickt und es würde im Elster programm gehen. Nun aber frage ich mich, ob es in Ordnung ist.

    Vielen Dank

    Eva
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45960

    #2
    Habe Statt der Anlage G die Anlage S benutzt
    Was willst du da korrigieren ? Da wird in der Regel nur der steuerpflichtige Gewinn eingetragen.

    Wenn dein Gewinn unterhalb der Grenze für die Gewerbesteuerpflicht lag, spielt es doch keine Rolle.

    Außerdem: Für 2019 müsste doch längst ein Steuerbescheid ergangen sein ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Evou
      Neuer Benutzer
      • 07.01.2023
      • 3

      #3
      Ich will die Anlage g ausfüllen und nihct die Anlage S.

      Kommentar

      • Evou
        Neuer Benutzer
        • 07.01.2023
        • 3

        #4
        Ja, ich habe es in 2019 abgeschickt und im Elster ist immernoch die möglichkeit es zu bearbeiten.

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4273

          #5
          Zitat von Evou Beitrag anzeigen
          Ja, ich habe es in 2019 abgeschickt und im Elster ist immernoch die möglichkeit es zu bearbeiten.
          Nicht alles, was man kann, darf man auch.

          Kommentar

          • Beamtenschweiß
            Erfahrener Benutzer
            • 10.04.2014
            • 3022

            #6
            Für das Finanzamt ist das völlig egal ob G oder S solange du unterhalb des Freibetrages für die Gewerbesteuer bleibst. Gewinn ist Gewinn.
            Im Regelfall wird so ein Fehler direkt vom Bearbeiter beim FA korrigiert - wie so viele andere auch - ohne dass dazu eine Rückmeldung kommt.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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