Arbeitgeberwechseln oder mehrere Arbeitgeber?

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  • Z.Z.
    Neuer Benutzer
    • 07.01.2023
    • 10

    #1

    Arbeitgeberwechseln oder mehrere Arbeitgeber?

    Servus,
    ich bin neue hier: wollte dieses Jahr selbst die Steuererklärung machen und dokumentiere mich ein bischen. Danke erstmal für die Hilfe die ich bisher bekommen habe.

    Jetzt zu meine Frage, die mir wichtig ist weil je nach dem was für eine ANtwort ich bekomme, entscheide ich dann ob selbst oder wende ich mich an einen Steuerberater.

    Also ich war im Jahr 2020 tätig wie folgt:
    Arbeitgeber A von 1/1/2022 - 30/9/2022. Tätig bis 31/08/2022, und im September den "Urlaub" genommen.
    Arbeitgeber B von 1/9/2022 - 31/12/2022.

    Also, im September, theoretisch, habe ich mehrere Arbeitgeber gleichzeitig, obwohl praktisch nur beim B tätig. Bei einem war ich im Urlaub beim zweiten tätig.

    Handelt es hier immer um "Arbeitgeberwechsel-Fall", also "Anlage N -> Andere daten hinzufügen u.s.w." oder um "mehrere Arbeitgeber-Fall"?

    Ich bedanke mich im Voraus
    Beste Grüße
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4275

    #2
    Die Frage ist aufgrund des letzten Absatzes vor der Grußformel so unverständlich. Mehrere AG werden in einer Anlage N erfasst, egal ob sie nebeneinander oder nacheinander waren.

    So du möglicherweise auf Erklärungspflicht abstellst, besteht die, wenn du von beiden gleichzeitig Lohn bezogen hast. Wenn beide für September abgerechnet haben, ist das der Fall. Wobei der alte dann die Steuerklasse 6 hätte verwenden müssen.

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    • Z.Z.
      Neuer Benutzer
      • 07.01.2023
      • 10

      #3
      Servus,
      erstmal, danke multi!

      Ja, ist es genau der Fall: im September gab es 2 Abrechnungen.

      Ja, die Frage ist unverständlich, weil ich dachte es geht anders: danke für den Tipp.

      Fall nacheinander wäre hier einfacher (zumindest meines Wissens), weil da die Steuerklasse für beide 1 wäre. Nebeneinander im gegenteil sieht mir komplizierter aus, z.b: weiß nicht was für eine Steuerklasse soll der erste AG haben und welche der zweite AG.

      Ich versuche hier mit meinen "unverständlichen" Fragen zu verstehen ob eine gute Idee ist dieses Jahr selbst die Steuererklärung mache oder besser ein Steuerberater kontaktieren.

      Danke nochmal im Voraus
      Beste Grüße

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45975

        #4
        Fall nacheinander wäre hier einfacher (zumindest meines Wissens), weil da die Steuerklasse für beide 1 wäre. Nebeneinander im gegenteil sieht mir komplizierter aus, z.b: weiß nicht was für eine Steuerklasse soll der erste AG haben und welche der zweite AG.
        Da die Steuerklasse letztlich für die Einkommensteuer keine Rolle spielt, geht es doch nur um die Erfassung. Wenn der alte AG den September

        mit Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet hat, was du aus der Lohnsteuerbescheinigung siehst, erfasst du diese Lohnsteuerbescheinigung in der

        Anlage N eben unter Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6 oder einer Urlaubskasse, jedenfalls bei Mein ELSTER.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4275

          #5
          Die Steuerklasse steht doch jeweils auf der LStB, und es wird in der Anlage N auch nur nach LStB der Klassen 1-5 bzw. 6 unterschieden, wobei auch jeweils mehrere erfasst werden können.

          Aber das geht mit dem Abruf von Bescheinigungen doch auch automatisch, ohne dass man darüber grübeln muss!?

          Kommentar

          • Z.Z.
            Neuer Benutzer
            • 07.01.2023
            • 10

            #6
            Servus,
            danke Charlie24, danke multi!

            Charlie24: der alte AG hat immer Steuerklasse 1 abgerechnet. In beide LStB steht Steuerklasse 1.
            multi: ob das automatisch geht, weiß ich nicht ehrlich. Elsterkonto Aktivierung noch am laufen.

            Jetzt zurück zum Anlage N, soll ich da:
            - Januar bis September anschliesslich StKl 1, alte AG
            - September StKl 6, neue AG
            - Oktober bis Dezember einschliesslich StKl 1, neue AG
            ?

            Danke im Voraus
            Beste Grüße

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45975

              #7
              Elsterkonto Aktivierung noch am laufen.
              Dann warte einfach ab und rufe im Februar deine Bescheinigungen ab. Deine Fragen sind aktuell nicht klärungsbedürftig.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • L. E. Fant
                Erfahrener Benutzer
                • 20.09.2013
                • 15389

                #8
                Du kannst das im Prinzip eingeben wie Du magst.

                Offenbar hast Du ja nur zwei Lohnsteuerbescheinigungen. Normalerweise gibt man jede Lohnsteuerbescheinigung einzeln ein. Aber wenn Du sie addierst und die Summen eingibst, dann erhältst Du das gleiche Ergebnis.

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                • Z.Z.
                  Neuer Benutzer
                  • 07.01.2023
                  • 10

                  #9
                  Servus,
                  danke L.E. Fant!

                  Addieren wenn die gleiche StKl bei beiden AG ist/sind, ja, würde ich auch so sagen. Aber im September, muss ich sehr wahrscheinlich, bei einem von beiden AGs die StKl. 6 nutzen. Mag sein dass das Finanzamt schon Bescheid merkt es irgendwann später, aber ich darf nicht was falsches (auch wenn ohne Absicht wie hier der Fall ist) unterschreiben. Also, ich meine hier StKl 3 statt 6 nutzen.

                  Ja, stimme Dir zu Charlie24.

                  Ich werde wieder melden wenn es so wiet ist, aber mittlerweile herzlichen dank allen.
                  Beste Grüße

                  Kommentar

                  • multi
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.01.2018
                    • 4275

                    #10
                    Zitat von Z.Z. Beitrag anzeigen
                    Addieren wenn die gleiche StKl bei beiden AG ist/sind, ja, würde ich auch so sagen.
                    Die Werte der LStB für die Anlage N werden einzeln erfasst und 1:1 abgetippt. Nur die Werte für die Anlage Vorsorge müssen selbst addiert werden, wenn der Abruf nicht genutzt wird.

                    ​​​​​

                    Kommentar

                    • L. E. Fant
                      Erfahrener Benutzer
                      • 20.09.2013
                      • 15389

                      #11
                      Zitat von Z.Z. Beitrag anzeigen
                      ... ich darf nicht was falsches ... unterschreiben ...
                      Nochmal: die Summen müssen stimmen. Alles andere ist egal.

                      Kommentar

                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4275

                        #12
                        Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
                        Nochmal: die Summen müssen stimmen. Alles andere ist egal.
                        Ich fürchte fast, wenn man sich schon in die Hose macht, bevor man mit dem Ausfüllen überhaupt anfängt, ist der Steuerberater vielleicht doch die bessere Wahl.

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                        • Z.Z.
                          Neuer Benutzer
                          • 07.01.2023
                          • 10

                          #13
                          Servus,

                          multi, meinst Du folgendes oder:
                          Hallo, ich habe wegen Jobwechsel zwei Lohnsteuerbescheinigungen (Firma A und Firma B). Muss ich die Steuerabgaben selber addieren z.B. Kirchensteuer, gesetzliche Rentenversicherung etc. oder gibt es die Möglichkeit in MeinELSTER dieses separat einzugeben ? Ich selber habe noch keine Möglichkeit gefunden. Auf eine Antwort

                          ?

                          L.E. Fant, danke. Ich hoffe dass es im Februar wird es mir hoffentlich klärer

                          Nochmal danke danke
                          Beste Grüße

                          Kommentar

                          • Z.Z.
                            Neuer Benutzer
                            • 07.01.2023
                            • 10

                            #14
                            Servus,
                            ja, multi, stimmt.
                            Aber, auch wenn dieses Jahr zum Steuerberater mich anwende, dann aber den nächsten selbst mache weil dieses Jahr viel gelernt habe, hat sich schon gelohnt "in die Hose sich zu machen".
                            Beste Grüße

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