beruflich bedingter Umzug zum Jahreswechsel - in welchem Jahr absetzbar?

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  • SteuerzahlerA64
    Neuer Benutzer
    • 08.01.2023
    • 2

    #1

    beruflich bedingter Umzug zum Jahreswechsel - in welchem Jahr absetzbar?

    Hallo zusammen,

    bitte um Information darüber, in welchem Kalenderjahr (2021 oder 2022?) ich die Umzugskostenpauschale richtigerweise ansetze, wenn folgende Fakten zugrunde liegen:
    • Transport des Hausrats am 24.12.2021 (Rechnung des Transportunternehmens datiert auf 27.12.2021)
    • Einzugsdatum (wie in amtlicher Meldebestätigung ersichtlich): 01.01.2022
    • Arbeitsbeginn beim neuen Arbeitgeber: 10.01.2022
    Gehe ich recht in der Annahme, dass das Datum der Meldebescheinigung maßgeblich ist und daher die Werbungskosten ins Jahr 2022 gehören?

    Vielen Dank im Voraus für die Antwort
    Zuletzt geändert von SteuerzahlerA64; 08.01.2023, 16:35.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45975

    #2
    Ich würde meinen, dass 2022 korrekt ist.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • multi
      Erfahrener Benutzer
      • 03.01.2018
      • 4275

      #3
      Zitat von SteuerzahlerA64 Beitrag anzeigen
      Gehe ich recht in der Annahme, dass das Datum der Meldebescheinigung maßgeblich ist und daher die Werbungskosten ins Jahr 2022 gehören?
      Ich wüsste nicht, warum nicht das normale Abflussprinzip gelten sollte.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Wahrscheinlich weil's nicht um eine Zahlung geht, sondern um die Pauschale.

        Kommentar

        • multi
          Erfahrener Benutzer
          • 03.01.2018
          • 4275

          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Wahrscheinlich weil's nicht um eine Zahlung geht, sondern um die Pauschale.
          Ja, manchmal sollte man zweimal lesen.

          Kommentar

          • Beamtenschweiß
            Erfahrener Benutzer
            • 10.04.2014
            • 3023

            #6
            Die Pauschale gilt eigentlich für sonstige Umzugskosten. Die Rechnung für die Transportkosten könnte zusätzlich als WK angesetzt werden.
            Diese aber erst im Jahr der Zahlung. Ich würde daher um Rückfragen zu vermeiden beides im gleichen Jahr ansetzten.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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            Kommentar

            • SteuerzahlerA64
              Neuer Benutzer
              • 08.01.2023
              • 2

              #7
              Besten Dank für die Informationen, dann werde ich die Pauschale in der Erklärung für 2022 geltend machen.

              freundliche Grüße

              SteuerzahlerA64
              Zuletzt geändert von SteuerzahlerA64; 12.01.2023, 17:33.

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