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Frage zur Registrierung bei Elster bez. Gewerbe

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    Frage zur Registrierung bei Elster bez. Gewerbe

    Nabend zusammen,

    meine Frau hat vor kurzem ein Gewerbe angemeldet und muss wegen der Steuernummer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen - der nur über Elster zu machen ist.

    Ich selbst habe schon ein Konto bei Elster, über das ich mein Gewerbe laufen habe und über das, wenn ich das richtig verstanden habe, auch unsere gemeinsame Steuererklärung (meist über WiSo) läuft.

    Meine Frage jetzt: Kann ich meine Frau als zweite Person mit zu meinem Konto hinzufügen oder muss meine Frau ein eigenes Elster-Konto erstellen? Ich frage deswegen, damit es später bei der Steuererlärung keine Probleme gibt.

    Wenn ich die Frage im falschen Bereich gestellt haben sollte, bitte ich um Verschieben.

    Besten dank

    Lapje

    #2
    Dein Konto reicht völlig aus.

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      #3
      Moin,

      danke erst mal für die schnelle Antwort. Also reicht es aus, wenn ich meine Frau in meinem Benutzerkonto mit meinem Profil "verknüpfe"? Oder muss ich das woanders machen? Ich habe dazu leider auch in der Elster-Hilfe nichts gefunden...

      Kommentar


        #4
        Das mit dem Profil kannst Du machen. Ich würde aber einfach den Fragebogen (mit den Angaben für Deine Frau) ausfüllen und übermitteln. Ist ja wahrscheinlich eine einmalige Sache, da lohnt das Profile nicht so richtig.

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          #5
          Also reicht es aus, wenn ich meine Frau in meinem Benutzerkonto mit meinem Profil "verknüpfe"?
          Diese Verknüpfung ist für die Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer gedacht. Du könntest ein eigenes Profil für deine Frau anlegen,

          sobald sie eine betriebliche Steuernummer hat. Notwendig ist das aber nicht.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Zitat von Lapje Beitrag anzeigen
            Moin,

            danke erst mal für die schnelle Antwort. Also reicht es aus, wenn ich meine Frau in meinem Benutzerkonto mit meinem Profil "verknüpfe"? Oder muss ich das woanders machen? Ich habe dazu leider auch in der Elster-Hilfe nichts gefunden...
            Die Profile können in einigen Formularen zur Übernahme von Daten (z.B. Steuernummer, Name, ... in der Einkommenssteuererklärung) genutzt werden. Wenn bestimmte Daten regelmäßig in neue Formulare eingetragen werden müssen, kann sich das lohnen. Wenn Formulare aber über eine Datenübernahme aus einer älteren Abgabe (einem älteren Formular) begonnen werden, lohnt sich das eher nicht.

            Es besteht aber kein Zwang ein Profil anzulegen. Profile sind eher als Ausfüllhilfe zu sehen. Bei bestimmten Übersichtsseiten ("Mein Posteingang", "Übermittelte Formulare") wird zu bestimmten Ordnungsmerkmalen (Steuernummern) auch der Name der Profile angezeigt, in denen dieses Ordnungsmerkmal (also diese Steuernummer) hinterlegt ist.

            Die mit "Mein Profil" verknüpften Personen werden aktuell in der Einkommenssteuerklärung noch gar nicht genutzt. Dort kann man im Moment nur die Daten von "Person A" einfüllen. Aber das ist - wie bereits oben gesagt - irrelevant, da man in der Regel mit der Übernahme der Erklärung des Vorjahres beginnt und dort die Familie bereits angelegt ist.

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              #7
              Die mit "Mein Profil" verknüpften Personen werden aktuell in der Einkommenssteuerklärung noch gar nicht genutzt.
              Das habe ich auch schon festgestellt, aber irgendwann wird das sicher funktionieren. Die Frage ist: Wer braucht das wirklich ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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