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Umsatzsteuer - Wegfall von § 23 UStG

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    Umsatzsteuer - Wegfall von § 23 UStG

    Hallo!
    Ich hab die Information gefunden: "Die Vorsteuerpauschalierung nach allgemeinen Durchschnittsätzen (§ 23 UStG) ist ab 01.01.2023 gestrichen,"Seit Jahren zieh ich 5,2 % Vorsteuerpauschale ab. Und nu?
    Versteh ich das überhaupt richtig? Gibt es 2023 einen einheitlichen Prozentsatz für den pauschalisierten Vorsteuerabzug?
    Schöne Grüße
    Christina
    Zuletzt geändert von Charlie24; 09.01.2023, 13:41.

    #2
    § 23 UStG ist ab 01.01.2023 weggefallen, das ist richtig. Es gibt nur noch die Durchschnittssätze nach § 23a und § 24 UStG.

    Die daraus für dich resultierenden Folgen besprichst du am besten mit deinem Steuerberater.

    Ich werde den Titel ändern, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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