Wo gebe ich in meiner Einkommensteuererklärung (Mein Elster E-Portal)) das Arzthonorar für Leichenschau (meiner verstorbenen Mutter) ein?
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Keine Ankündigung bisher.
Arzthonorar für Leichenschau
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Die Kosten einer Beerdigung können Sie nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzen, wenn Sie die Kosten aus rechtlichen Gründen übernehmen müssen oder aus sittlichen Gründen freiwillig gezahlt haben und der Nachlass nicht ausreicht. Sollte der Nachlass höher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht möglich. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Bestattungskosten. Wenn das alles zutrifft, können die nachgewiesenen Kosten (also Rechnungen mit einreichen) als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Es wird jedoch die zumutbare Eigenbelastung abgezogen.
Das Finanzamt erkennt Beerdigungskosten nur in "angemessener Höhe" an. Seit 2003 gilt eine Angemessenheitsgrenze von 7.500 Euro. Diese Grenze sollte Sie aber nicht davon abhalten, Ihre Aufwendungen in vollem Umfang geltend zu machen und einzeln aufzulisten. Sollte der Nachlass höher als die Bestattungskosten sein, ist ein Abzug nicht möglich. Auch die Auszahlung einer Sterbegeldversicherung mindert die Bestattungskosten.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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