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Wohnungswechsel/Einkommensteuererklärung/Steuernummer

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    Wohnungswechsel/Einkommensteuererklärung/Steuernummer

    Am 30. Juli 2010 fand ein Wohnungswechsel an einen Ort in einer anderen Gemeinde in einem anderen Bundesland statt.

    Fragen:

    1) Bei welchem Finanzamt ist 2011 die Einkommensteuererklärung für 2010 einzureichen?
    Beim alten Finanzamt? Beim neuen Finanzamt?

    2) Wo und wie erhält man die Steuernummer vom neuen Finanzamt?

    3) Welches Finanzamt, das alte oder neue, wickelt denn die bereits entrichtenden Steuervorauszahlungen für 2010 bzw. noch zu entrichtende Vorauszahlung für das IV. Quartal für 2010 und die im Vorauszahlungsbescheid des alten Finanzamtes für 2011 festgelegten Vorauszahlungsbeträge ab?
    Zuletzt geändert von Kampi48; 09.10.2010, 20:41.

    #2
    AW: Wohnungswechsel/Einkommensteuererklärung/Steuernummer

    Grundsätzlich ist die Einkommensteuer beim aktuellen Wohnsitzfinanzamt abzugeben. Du kannst z. B. dem Finanzamt - vorzugsweise dem bisherigen - Deine neue Anschrift mitteilen. Solltest Du bis zur Erstellung Deiner Steuererklärung keine neue Steuernummer beim neuen Finanzamt haben, dann ist es wohl trotzdem für die Finanzämter einfacher, wenn Du die bisherige Steuernummer (also auch bisheriges Finanzamt) angibst, mit der aktuellen Anschrift.

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      #3
      AW: Wohnungswechsel/Einkommensteuererklärung/Steuernummer

      Danke für die Auskunft.

      Noch eine zusätzliche Frage, wer wickelt denn die bereits entrichtenden Steuervorauszahlungen für 2010 bzw. noch zu entrichtende Vorauszahlung für das IV. Quartal für 2010 und die im Vorauszahlungsbescheid des alten Finanzamtes für 2011 festgelegten Vorauszahlungsbeträge ab?

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        #4
        AW: Wohnungswechsel/Einkommensteuererklärung/Steuernummer

        Zitat von Kampi48 Beitrag anzeigen
        Danke für die Auskunft.

        Noch eine zusätzliche Frage, wer wickelt denn die bereits entrichtenden Steuervorauszahlungen für 2010 bzw. noch zu entrichtende Vorauszahlung für das IV. Quartal für 2010 und die im Vorauszahlungsbescheid des alten Finanzamtes für 2011 festgelegten Vorauszahlungsbeträge ab?
        Das Finanzamt, welches die ESt-Vorauszahlungen festgesetzt hat. Unter dieser Steuernummer wären sie auch an dieses FA zu entrichten.

        Die Finanzämter klären es untereinander, wie die ESt-VZ zu verrechnen sind.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald
        Mit freundlichen Grüßen

        Ronald

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          #5
          AW: Wohnungswechsel/Einkommensteuererklärung/Steuernummer

          Solange noch keine neue Steuernummer mitgeteilt wurde, ist es sinnvoll, die Vorauszahlungen weiterhin unter der bisherigen zu entrichten. Die Anrechnung der vorausbezahlten Steuer erfolgt später von d e m Finanzamt, das die Veranlagung durchführt.

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            #6
            AW: Wohnungswechsel/Einkommensteuererklärung/Steuernummer

            Wenn die Frage nur ein Mal gestellt worden wäre und nicht in drei verschiedenen Beiträge mehrfach wären auch die Antworten auf die ursprünglichen Fragen deutlich einfacher gewesen.

            Deswegen hier noch mal mein Beitrag aus einem der anderen erstellten Threads:


            Als Zusatz für das 4. Quartal 2010: Solange keines der beiden Ämter etwas von dem Umzug weiß wird noch das alte Finanzamt die Vorauszahlungen einfordern.

            Um den Bearbeitern unnötige Arbeit zu ersparen sollte aber Ende Dezember / Anfang Januar der Umzug bei dem alten Finanzamt gemeldet werden - die kümmern sich dann darum, dass die Vorauszahlungen rechtzeitig umgebucht werden und dass das neue Finanzamt auch neue Vorauszahlungsbescheide verschickt.

            Dann geht das später mit der Bearbeitung der Erklärung auch schneller.

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