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UST-Ident-Nr - ist die auch im Elsterportal hinterlegt !?

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    UST-Ident-Nr - ist die auch im Elsterportal hinterlegt !?

    hallo u. guten Abend,

    ist denn die UST-IDent-Nr. auf Elster auch irgendwo hinterlegt.

    Anlässlich einer Anmeldung im Bundesanzeiger taucht die Frage auf - ich muss die (se) Daten eingeben in ein Form:

    https://www.bundesanzeiger.de/reg/de/registration?14


    Geben Sie hier bitte Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Ihres Unternehmens an.

    Nun denn: diese beiden Nummern - die passen sicher nicht:


    372xx/31yyy
    370xx/16yyy

    Frage: kann ich denn via Elsterportal die Daten bekommen!?
    Sind die Daten ggf. dort hinterlegt?



    Oder ich rufe morgen das Finanzamt an.

    Freu mich auf einen Tipp

    VG Apollo

    #2
    Hast Du denn jemals eine USt-ID-Nr. beantragt und bekommen? Du brauchst Sie ja dann sicher auch im Geschäftsverkehr.

    Kommentar


      #3
      Hallo apollodriver,

      eine USt-ID für einen deutschen Unternehmer ist elfstellig und fängt immer mit DE111111111 an.

      Tschüß

      Kommentar


        #4
        Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
        fängt immer mit DE111111111 an
        Fängt immer mit DE an

        Kommentar


          #5
          hallo Ihr beiden,

          vielen Dank - ich hab die Nummer - alles klar.

          Ich kann also die Registrierung im Bundesanzeiger durchziehen. Diese Registrierung schließe ich dann ab.


          BTW: https://www.bundesanzeiger.de/reg/de/registration?14

          BTW: die LEI brauch ich dazu nicht.

          Was ich damit machen will - die E-Bilanz dort selbst eingeben.

          Euch nochmals vielen vielen Dank!


          Bin immer wieder sehr begeistert von diesem Forum - und eurer so kompetenten Hilfe - dem überragenden Support hier.

          Vielen Dank!!!!

          Viele Grüße
          Apollodriver

          Kommentar


            #6

            L. E. Fant und @holzgoe


            nochmals vielen Dank für Eure Hilfe bzgl. der Frage zur Umsatz-Ident-Nr.
            Die (se) Sache hat sich geklärt u. ich bin hier weiter.


            BTW: ich falle m.E. unter die Kleinstkapitalgesellschaften /MicroBG):

            und hab hier im Anschluss noch eine Frage - die ggf. einen neuen Thread "wert ist" werde einen solchen hier gleich noch aufmachen:


            Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz
            https://de.wikipedia.org/wiki/Kleins...nderungsgesetz
            Der Gesetzgeber verfolgt mit dem MicroBilG das Ziel, über 500.000 Kleinstunternehmen in Deutschland bei der Erstellung des Jahresabschlusses zu entlasten, ohne dabei das Informationsinteresse von Eigenkapital- und Fremdkapitalgebern der betreffenden Gesellschaften sowie der Allgemeinheit im Hinblick auf die relevanten Jahresabschlussdaten zu vernachlässigen. Dabei erhofft sich der Gesetzgeber durch das MicroBilG Kosteneinsparungen bei den betreffenden Unternehmen von insgesamt 36 Millionen Euro. Den geplanten Ersparnissen soll ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von 9 Millionen Euro gegenüberstehen.


            Größenkriterien
            Eine Kleinstkapitalgesellschaft im Sinne des § 267a HGB liegt vor, wenn die betreffende Gesellschaft zwei der drei nachstehenden Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren (vgl. § 267a Abs. 1 HGB i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB) nicht überschreitet (Für Neugründungen etc. vgl. auch § 267 Abs. 4 HGB):

            350.000 EUR Bilanzsumme
            700.000 EUR Umsatzerlöse
            Im Jahresdurchschnitt zehn Arbeitnehmer
            Vorgesehene Erleichterungen
            Wenn eine Kapitalgesellschaft nach den oben aufgeführten Größenkriterien als Kleinstkapitalgesellschaft einzuordnen ist, sieht das MicroBilG für die betreffenden Unternehmen folgende Erleichterungen vor:

            Verzicht auf die Aufstellung eines Anhangs, wenn bestimmte Angaben unterhalb der Bilanz gemacht werden
            Aufstellung einer vereinfachten Bilanz (nur die Buchstabenpositionen)
            Verkürzte Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung mit acht Zeilen
            Verzicht auf die Offenlegung des Jahresabschlusses – stattdessen nur Hinterlegung der Bilanz
            Nach Inkrafttreten des MicroBilG ist es für Kleinstkapitalgesellschaften zur Erfüllung ihrer handelsrechtlichen Offenlegungspflichten ausreichend,
            nur noch eine Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister in elektronischer Form vorzunehmen. Eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger ist dann nicht mehr notwendig.
            wichtig ist hier folgender Passus:

            Nach Inkrafttreten des MicroBilG ist es für Kleinstkapitalgesellschaften zur Erfüllung ihrer handelsrechtlichen Offenlegungspflichten ausreichend, nur noch eine Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister in elektronischer Form vorzunehmen. Eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger ist dann nicht mehr notwendig.
            Das wirft Fragen auf:
            a. Reicht das tatsächlich, nur noch eine Hinterlegung der Bilanz beim Unternehmensregister
            b. und stimmt das: eine Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Bundesanzeiger ist nicht mehr notwendig.


            daraus abgeleitet die Fragen:
            - Was bedeutet es dann für die E-Bilanz. Die(se) muss nicht wie beabsichtigt beim Bundesanzeiger eingehen?
            - wie sieht eine Hinterlegung der Bilanz eim Utnernehmensregister aus?!


            Ich denke aber dass ich das wirklich in einem neuen Thread besser aufheben kann. Werde einen solchen erstellen.

            VG Apollo

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              #7
              Zitat von apollodriver Beitrag anzeigen
              - Was bedeutet es dann für die E-Bilanz. Die(se) muss nicht wie beabsichtigt beim Bundesanzeiger eingehen?
              Habe ich im Parallel-Thread bereits beantwortet. Eine eBilanz geht an das Finanzamt, nicht an den Bundesanzeiger. Der Bundesanzeiger hat lediglich eine Website, wo man die eBilanz eingeben kann, und der schickt sie dann (für Geld) an dein Finanzamt. Wenn man das unbedingt so machen will...

              Kommentar

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