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Online-Verkäufe - ebay, Amazon und Co. melden jetzt automatisch - aber was genau?

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    Online-Verkäufe - ebay, Amazon und Co. melden jetzt automatisch - aber was genau?

    Ein neues Gesetz verpflichtet Online-Plattformen wie eBay und Amazon, auch Umsätze privater Anbieter dem Finanzamt zu melden.
    • Dabei werdet ihr ab einer jährlichen Menge von mehr als 30 Verkäufen oder einem Gesamterlös von 2.000 Euro bereits dem Fiskus gemeldet.
    Nun meine Fragen:
    Wie genau wird dies berechnet?
    - Zählt da schon 1 (!!!) Verkauf in Höhe von 2500 Euro (z.B. signiertes Trikot) auch?
    - Was ist wenn ich 50 Verkäufe habe für insgesamt 1999 Euro?
    - Wo wird dies eingetragen (Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte - Anteile an Einkünften - Zeile 50?)

    #2
    Zitat von DirkB18 Beitrag anzeigen
    - Zählt da schon 1 (!!!) Verkauf in Höhe von 2500 Euro (z.B. signiertes Trikot) auch?
    Wohl

    Zitat von DirkB18 Beitrag anzeigen
    - Was ist wenn ich 50 Verkäufe habe für insgesamt 1999 Euro?
    50>30

    Zitat von DirkB18 Beitrag anzeigen
    - Wo wird dies eingetragen (Anlage SO - Private Veräußerungsgeschäfte - Anteile an Einkünften - Zeile 50?)
    Bin mir gar nicht sicher, ob das per Elster übermittelt wird. In der Anlage SO jedenfalls nicht, denn die gehört zur persönlichen Einkommensteuererklärung. Ebay gibt keine Einkommensteuererklärung ab.

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      #3
      Wenn man das regelmäßig macht, hat man ein Gewerbe (egal, ob man es angemeldet hat oder nicht - falls nicht, ist das außerdem ordnungswidrig) und muss die entsprechenden Steuererklärungen (z.B. EÜR) abgeben. Außer man verkauft einmalig das 50-teilige Porzellanservice seiner verstorbenen Urgroßmutter einzeln

      Für private Veräußerungsgeschäfte erscheint mir die Anlage SO aber schon korrekt. Die Frage ist nur, ob es sich um ein solches handelt - das hängt halt davon ab, was verkauft wird, wo es herkommt, wie lange man es hatte, ob es sich um "Gegenstände des täglichen Bedarfs" handelt und vieles mehr. Das kann man so pauschal gar nicht sagen.

      Es kommt halt auf den Einzelfall an. Übrigens scheint das laut diesem Artikel noch gar nicht "in Betrieb" zu sein (aber möglicherweise dann rückwirkend auch für 2023).

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        #4
        Ich habe noch eine Frage:
        Was ist wenn man keine Belege zu Anschaffungskosten hat bei ebay Verkäufen!
        z.B. Kauft man was auf Flohmärkten und verkauft es später nochmal!
        Da bekommt man ja nie ne Quittung...

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          #5
          Die Fragen haben jetzt mit Elster nichts zu tun. Im Notfall muss man halt einen Eigenbeleg ausstellen.

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