Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer BaWü: Aktenzeichen bei steuerbefreitem Verein

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer BaWü: Aktenzeichen bei steuerbefreitem Verein

    Wir sind ein gemeinnütziger Verein in Baden-Württemberg und haben eine Grundsteuerbefreiung. Daher haben wir auch kein Aktenzeichen für die Grundsteuer. Ohne diese Eingabe wird immer ein Fehler angezeigt. Was muss man hier machen?
    Zuletzt geändert von Picard777; 12.01.2023, 08:43. Grund: Betreff war wenig aussagekräftig, nichts klappt halt ... ;-)

    #2
    Ohne Aktenzeichen kann man keine Grundsteuererklärung einreichen, jedenfalls nicht elektroniisch. Aktenzeichen gibt es nur beim Finanzamt,

    nicht hier im Anwenderforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Das ist richtig - da wir aber noch nie Grundsteuer bezahlt haben, gibt es für uns kein Aktenzeichen. Muss man dann event. gar keine Erklärung abgeben?

      Kommentar


        #4
        Muss man dann event. gar keine Erklärung abgeben?
        Wie das in Baden-Württemberg geregelt ist, weiß ich leider nicht. Jedes Land hat die Erklärungspflicht durch Allgemeinverfügungen geregelt.

        Ich kenne nur die von Bayern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ich verschieb mal ins Unterforum Allgemein und Projekt. Wie schon gesagt, im Forum gibt's kein Aktenzeichen.

          Kommentar


            #6
            Vielen Dank

            Kommentar


              #7
              Ich weiß ja nicht, wie das in BaWü geregelt ist, aber in Hessen ist maßgebend das Einheitswert-Aktenzeichen und das hat jeder Grundstückseigentümer unabhängig davon ob Grundsteuer erhoben wird oder nicht. Im Zweifelsfall bei dem zuständigen Finanzamt in der Bewertungsstelle nachfragen.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

              Kommentar


                #8
                Ich verschieb mal ins Unterforum Allgemein und Projekt. Wie schon gesagt, im Forum gibt's kein Aktenzeichen.
                Ich habe die Systematik der Unterforen noch nicht wirlich verstanden, da die meisten Beiträge zur Grundsteuer im Unterforum Mein Elster stehen.
                Gruß be.assmann

                Kommentar


                  #9
                  Die Erläuterungen zu jedem Unterforum stehen auf der Startseite https://forum.elster.de/anwenderforum/

                  Dieser Thread hier wurde im Unterforum ELSTER Anwender Forum gestartet.

                  Kommentar


                    #10
                    Wenn du einen gemeinnützigen (steuerbefreiten) Verein führst, brauchst du eigentlich keine Grundsteuererklärung machen, egal ob du dein Aktenzeichen kennst oder nicht. Aber frag doch einfach mal beim Finanzamt nach, kostet ja nichts. ;-)
                    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                    Kommentar


                      #11
                      Übrigens gilt für BaWü: Private Eigentümerinnen und Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichem Besitz (Grundsteuer A) bekommen Anfang Januar 2023 vom Finanzamt ein Informationsschreiben zugeschickt. Darunter fallen auch landwirtschaftlich genutzte Grundstücke z.B. verpachtete oder eigengenutzte Äcker, Grünland, und Streuobstwiesen. Hier wird erst im zweiten Quartal 2023 an die Abgabe erinnert. Eine Abgabe bis 31. März 2023 ist bei der Grundsteuer A deshalb ausreichend.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                      Kommentar

                      Lädt...
                      X