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land- und forstwirtschaftliche Fläche ohne Nutzung als solche

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    land- und forstwirtschaftliche Fläche ohne Nutzung als solche

    Einen schönen guten Tag allen,
    wie so viele sitze auch ich gerade vor der Erklärung. Unser Grundstück in NRW besteht aus 2 Flurstücken. Das eine ist bebaut (also Grundsteuer B) und das zweite Grundstück läuft beim Finanzamt unter Land- und Forstwirtschaft (hier auch in der Tat unterteilt in gemischte Nutzung / landwirtschaftliche Betriebsfläche, 389 qm und Wald / Laubholz 1.646 qm). eine betriebliche Nutzung findet nicht statt, das Gelände wird gar nicht genutzt (Unland). Interessanterweise berechnet die Gemeinde seit Jahren den Hebesatz für Grundsteuer B für die Gesamtfläche also beide Flurstücke addiert..
    Jetzt habe ich die Grundsteuererklärung bereits im Oktober eingereicht, hatte aber beide Grundstücke in ein Formular eingetragen, so dass auch hier wieder die Gesamtfläche von 3.159 qm zugrunde gelegt wurde. Nach einigen schlaflosen Nächten habe ich Widerspruch eingelegt und gestern ein Schreiben vom FA erhalten mit dem Hinweis auf Korrekturmöglichkeit. Allerdings bin ich jetzt total verunsichert, ob ich bei nicht genutzen land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Anlage für Land- und Forstwirtschaft nutzen muss.
    Kann mir hier jemand weiterhelfen?
    Ich bedanke schon im vorfeld ganz herzlich und wünsche einen Sonntag.
    Maugetier

    #2
    Wenn das Flurstück als Land- und Forstwirtschaft eingestuft ist, musst du es auch so erklären, eventuell auch nur anteilig.

    Dafür brauchst du ein passendes Aktenzeichen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen dank für die schnelle Antwort.
      Ja, ein Aktenzeichen hat mir die Mitarbeiterin des Finanzamtes mitgeschickt. Dann versuche ich jetzt mal mein Glück

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        #4
        Da dir das FA geraten hat, eine Korrektur vorzunehmen, solltest du die bereits übermittelte Erklärung in ein neues Formular übernehmen, das zweite Grundstück (also die landw. Fläche) entfernen (auch bei der Gesamtgröße und in GW Teilseite 4 bei dem Bodenrichtwert) und nochmals an das FA absenden. Das FA wird dann nur diese Erklärung automatisch betrachten und nicht die alte Erklärung. Schön, nicht wahr?

        Für die landw. Flächen musst du dir - wie Charly24 bereits geschrieben hat - ein 2. Aktenzeichen vom FA anfordern, mit dem du dann mittels GW1 und GW3 das Flurstück mit den beiden Nutzungsarten Unland (landw. Fläche) und Wald (forstw. Fläche) erklärst.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          An das ursprünglich abgesandte Formular komme ich nicht heran; liegt vlt. daran, dass ich es über die vereinfachte Seite an das FA geschickt habe. Egal. Den ersten Teil habe ich jetzt neu unter dem AZ bearbeitet, vermisse hier nur die Eingabe des Bodenrichtwertes... naj ja, ich mache einfach mal weiter.

          Danke euch!

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            #6
            vermisse hier nur die Eingabe des Bodenrichtwertes
            Bei Landwirtschaft spielt der keine Rolle
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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