Einen schönen guten Tag allen,
wie so viele sitze auch ich gerade vor der Erklärung. Unser Grundstück in NRW besteht aus 2 Flurstücken. Das eine ist bebaut (also Grundsteuer B) und das zweite Grundstück läuft beim Finanzamt unter Land- und Forstwirtschaft (hier auch in der Tat unterteilt in gemischte Nutzung / landwirtschaftliche Betriebsfläche, 389 qm und Wald / Laubholz 1.646 qm). eine betriebliche Nutzung findet nicht statt, das Gelände wird gar nicht genutzt (Unland). Interessanterweise berechnet die Gemeinde seit Jahren den Hebesatz für Grundsteuer B für die Gesamtfläche also beide Flurstücke addiert..
Jetzt habe ich die Grundsteuererklärung bereits im Oktober eingereicht, hatte aber beide Grundstücke in ein Formular eingetragen, so dass auch hier wieder die Gesamtfläche von 3.159 qm zugrunde gelegt wurde. Nach einigen schlaflosen Nächten habe ich Widerspruch eingelegt und gestern ein Schreiben vom FA erhalten mit dem Hinweis auf Korrekturmöglichkeit. Allerdings bin ich jetzt total verunsichert, ob ich bei nicht genutzen land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Anlage für Land- und Forstwirtschaft nutzen muss.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Ich bedanke schon im vorfeld ganz herzlich und wünsche einen Sonntag.
Maugetier
wie so viele sitze auch ich gerade vor der Erklärung. Unser Grundstück in NRW besteht aus 2 Flurstücken. Das eine ist bebaut (also Grundsteuer B) und das zweite Grundstück läuft beim Finanzamt unter Land- und Forstwirtschaft (hier auch in der Tat unterteilt in gemischte Nutzung / landwirtschaftliche Betriebsfläche, 389 qm und Wald / Laubholz 1.646 qm). eine betriebliche Nutzung findet nicht statt, das Gelände wird gar nicht genutzt (Unland). Interessanterweise berechnet die Gemeinde seit Jahren den Hebesatz für Grundsteuer B für die Gesamtfläche also beide Flurstücke addiert..
Jetzt habe ich die Grundsteuererklärung bereits im Oktober eingereicht, hatte aber beide Grundstücke in ein Formular eingetragen, so dass auch hier wieder die Gesamtfläche von 3.159 qm zugrunde gelegt wurde. Nach einigen schlaflosen Nächten habe ich Widerspruch eingelegt und gestern ein Schreiben vom FA erhalten mit dem Hinweis auf Korrekturmöglichkeit. Allerdings bin ich jetzt total verunsichert, ob ich bei nicht genutzen land- und forstwirtschaftlichen Flächen die Anlage für Land- und Forstwirtschaft nutzen muss.
Kann mir hier jemand weiterhelfen?
Ich bedanke schon im vorfeld ganz herzlich und wünsche einen Sonntag.
Maugetier
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