Hallo,
bei der Erfassung der Grundsteuererklärung stoße ich auf das Problem der Gebäudeart (bei gemischt genutztem Grundstück) sowie der Pflichtfelder Angabe bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert.
Laut Abgabenbescheid haben wir ein gemischt genutztes Grundstück ohne überwiegenden Gewerbeteil.
Zur Situation, das Gebäude wurde vor 1900 in (BB) errichtet, hierzu zählen eine Gaststätte mit Saal (283m²) + der Wohnraum von ca. 157 m².
Die gewerbliche Nutzung / bzw. die Nutzung der Gaststätte ist nicht mehr gegeben und nicht mehr in Nutzung.
Jetzt frage ich mich, wie wir die Angabe der Nichtwohngrundstücke zum Sachwert aufschlüsseln und die Angaben ohne Fehler übernommen werden. Wir haben bereits mit den Zahlen jongliert aber immer kommen hier Fehler bei der entsprechenden Angabe. Außer bei der Angabe Einfamilienhaus.
Lt. Entscheidungsgründe Bewertungsrecht, sollte die Angabe gemischt genutztes Grundstück richtig sein
(https://www.steuernetz.de/urteile/bf...16-iii-r-60_76 - Punkt 10 )
Vielen Dank für Eure Hilfe.
bei der Erfassung der Grundsteuererklärung stoße ich auf das Problem der Gebäudeart (bei gemischt genutztem Grundstück) sowie der Pflichtfelder Angabe bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert.
Laut Abgabenbescheid haben wir ein gemischt genutztes Grundstück ohne überwiegenden Gewerbeteil.
Zur Situation, das Gebäude wurde vor 1900 in (BB) errichtet, hierzu zählen eine Gaststätte mit Saal (283m²) + der Wohnraum von ca. 157 m².
Die gewerbliche Nutzung / bzw. die Nutzung der Gaststätte ist nicht mehr gegeben und nicht mehr in Nutzung.
Jetzt frage ich mich, wie wir die Angabe der Nichtwohngrundstücke zum Sachwert aufschlüsseln und die Angaben ohne Fehler übernommen werden. Wir haben bereits mit den Zahlen jongliert aber immer kommen hier Fehler bei der entsprechenden Angabe. Außer bei der Angabe Einfamilienhaus.
Lt. Entscheidungsgründe Bewertungsrecht, sollte die Angabe gemischt genutztes Grundstück richtig sein
(https://www.steuernetz.de/urteile/bf...16-iii-r-60_76 - Punkt 10 )
Vielen Dank für Eure Hilfe.
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