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Erstattete Kirchensteuer

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    Erstattete Kirchensteuer

    Hey Elsterer,

    Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet
    . Eine Kirchensteuererstattung für das Jahr 2020, die in 2021 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2021 als Sonderausgabe abziehbar ist.

    Wenn ich jetzt aber im Jahr 2022 für das Steuerjahr 2018 Kirchensteuer erstattet bekam, weil ich die Steuererklärung erst dann gemacht habe und meine Steuererklärung für 2019 ebenfalls. Kann das Finanzamt dann die Erstattensteuer aus dem Jahr 2018 mit der gezahlten Kirchensteuer 2019 verrechnen, wenn ich die Erstattung erst 2022 ausgezahlt bekam??

    Ich hoffe ihr versteht was ich meine

    Grundsätzlich verstehe ich nicht warum man die kirchensteuererstattung des Vorjahres mit der gezahlten Kirchensteuer des nächsten Jahres verrechnet.. Tut man dies fehlt einem ja praktisch der Betrag wieder im Vorjahr also wenn ich das was ich erstattet bekam im kommenden Jahr wieder abziehen muss hab ich ja eigentlich nix erstattet bekommen ‍♂️‍♂️

    #2
    Zitat von Woody_181 Beitrag anzeigen
    Erstattungen von Kirchensteuer, in der Regel aus der Steuererklärung des Vorjahres, werden mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Eine Kirchensteuererstattung für das Jahr 2020, die in 2021 ausgezahlt wird, mindert folglich die Kirchensteuer, die im Jahr 2021 als Sonderausgabe abziehbar ist.
    Anders ist das natürlich bei einer Kirchensteuererstattung für das Jahr 2020, die in 2022 ausgezahlt wird. Auch hier gilt Zufluss- und Abflussprinzip.

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      #3
      Ich sagte ja meine Erstattung für 2018 bekam ich 2022.wieso wird die Erstattung von 2018 dann mit 2019 verrechnet wenn ich sie erst 2022 ausbezahlt bekam? Es heißt ja die Erstattung wird mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet. Warum wird sie dann mit dem darauffolgenden Jahr, also 2019, verrechnet?

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        #4
        Du!

        füllst die Steuererklärung aus.

        Es wird verrechnet ist doch sehr unpersönlich! Du trägst bei 2022 gezahlt die 2022 gezahlten Kirchensteuerbeträge ein, und bei 2022 erstattet die 2022 erstatteten.

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          #5
          Du checkst meine Frage nicht, ne? Zumindest ist das keine Antwort auf meine Frage! Ich habe 2022 für 2018 Kirchensteuer erstattet bekommen und bei meiner Steuererklärung 2019 verrechnet bekommen obwohl ich sie erst 2022 erstattet bekam.. Und im gesetzt steht die erstattete kirchensteuer wird mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung verrechnet und nicht mit dem darauffolgenden Steuerjahr. Was gibt es an dieser Fragestellung nicht zu verstehen? Wenn du keine adäquate Antwort hast dann schreib nichts denn deine Antworten haben bis jetzt nichts mit meinen Fragen zu tun.

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            #6
            Wenn Du eine Frage nicht formulieren kannst, dann sieht's ganz mau aus.

            Mit dem Steuerbescheid für 2018 wird die Kirchensteuer für 2018 festgesetzt, egal wann dieser ergeht. Die in 2018 vom Arbeitgeber einbehaltene Kirchensteuer wird dann auf die festgesetzte Steuer angerechnet.

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              #7
              Ich habe 2022 für 2018 Kirchensteuer erstattet bekommen und bei meiner Steuererklärung 2019 verrechnet bekommen obwohl ich sie erst 2022 erstattet bekam
              Wenn das so wirklich so war, war das objektiv falsch. Für Erstattungen gilt das Zuflussprinzip, sie mindern im Jahr der Erstattung die

              abzugsfähigen Sonderausgaben. Bei mir ist da noch nie ein Fehler aufgetreten.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Das sind so allgemeine Floskeln, die du raushaust, die zwar das Thema betreffen aber nicht spezifisch auf meine Frage eingehen... Warum wird der erstattete kirchensteuerbetrag für 2018 mit der gezahlten Kirchensteuer von 2019 verrechnet wenn das Jahr der Erstattung von 2018 erst 2022 war? Denn wie schon mehrfach gesagt werden Erstattungen von Kirchensteuer mit der gezahlten Kirchensteuer im Jahr der Erstattung/Auszahlung verrechnet...

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                  #9
                  Charlie24 danke!!! Das wollte ich wissen!

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