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    Photovoltakianlage dem Finazamt melden?

    Hallo,
    seit ein paar Tagen besitze ich eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von knapp unter 10KWp. Die Anlage dient überwiegende zum Eigenverbrauch des Stroms. Was zu viel ist, wird ins Netz eingespeist und soweit ich informiert bin, mit 8,2 ct / Kw durch den Netzbetreiber vergütet. Angeschafft, in Betrieb genommen und bezahlt wurde alles erst in 2023. Beruflich bin ich Angestellter und habe auch keinerlei weitere Nebeneinkünfte.
    Seit Anfang 2023 sind bezüglich PV Anlagen einige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Sowohl die Einkommenssteuer als auch die Umsatzsteuer entfällt bei kleinen Anlagen, worunter ja auch meine fällt.
    Meine Frage ist nun, ob ich meine Anlage dennoch in irgendeiner Form dem Finanzamt mitteilen muss. Wenn ja, was musss ich dem Finanzamt mitteilen? Im Netz finden sich hierzu leider nur widersprüchliche Angaben.

    Vielen Dank für eine Anwort!
    Uli

    #2
    Ja, die Anlage muss weiterhin beim FA angemeldet werden.
    Schau mal hier: https://www.bundesfinanzministerium....ikanlagen.html
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Umsatzsteuerlich bleibst du allerdings Unternehmer, kannst aber den Kleinunternehmerstatus auswählen, nachdem dein Installateur

      Lieferung und Einbau mit Steuersatz 0 % abrechnen müsste.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Anfang Juni hat das Bundes­finanzministerium (BMF) eine Verwaltungsanweisung veröffentlicht, um die Finanz­ämter und Anlagenbetreiber von unnötiger Bürokratie zu entlasten. Auf Antrag lassen sich kleine Photovoltaik-Anlagen von der Steuerpflicht befreien. Zustande gekommen ist die Vereinfachungsregelung, nachdem der Bundesrat schon im vergangenen Jahr die Bundesregierung mehrfach aufgefordert hatte, für Photovoltaik-Anlagen bis zehn Kilowatt im Einkommensteuergesetz eine Steuerbefreiung zu schaffen.

        Da Bundesregierung und Bundestag dem Vorschlag nicht gefolgt waren, haben sich die Steuerbehörden der Länder mit dem Bundesfinanzministerium stattdessen auf eine verwaltungstechnische Regelung geeinigt: In einem sogenannten BMF-Schreiben weist das Ministerium alle Finanzämter an, unter bestimmten Voraussetzungen nicht mehr von einer Gewinnerzielungsabsicht bei der Stromeinspeisung aus kleinen Photovoltaik-Anlagen und BHKW Kilowatt auszugehen. Ende Oktober schob das Ministerium eine erweiterte Fassung des BMF-Schreibens nach, was die ursprüngliche Fassung ersetzt, aber an der grundsätzlich vorgesehenen Steuerbefreiung für kleine Anlagen nichts ändert.

        Begründet wird diese mit „der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens, da bei Inanspruchnahme der Vereinfachungsregelung aufwendige und streitanfällige Ergebnisprognosen für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht weder erstellt noch geprüft werden müssen“. Gemeint ist damit, dass bei neueren Photovoltaik-Anlagen die Einspeisevergütung nicht mehr so hoch ist, dass mit dem Verkauf des Stroms an den Netzbetreiber Gewinne erzielt werden könnten, die zu versteuern wären.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Oder einfach ausgedrückt: Wer möglichst keinen Aufwand mit dem Finanzamt haben möchte, kann dies inzwischen mit zwei einfachen Schritten erreichen: Teilen Sie dem Finanzamt schriftlich mit, dass Sie keine Gewinnerzielungsabsichten haben. Dann ist keine Einkommensteuererklärung notwendig. Bezogen auf die Umsatzsteuer wählen Sie die Kleinunternehmerregelung, dann unterliegen Sie nicht der Umsatzsteuer.

          Beide Schritte zusammen ergeben einen unkomplizierten Betrieb der PV-Anlage. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage eine Größe bis max. 10 kWp hat (relevant für die Einkommensteuer) und Ihre Umsätze unter 22 000 Euro pro Jahr liegen (relevant für die Umsatzsteuer).
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Was in den Beiträgen 4 und 5 geschrieben wurde, ist inzwischen Geschichte und seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 objektiv falsch.

            Für Photovoltaik, die erst 2023 fertiggestellt wurde oder wird, hat sich auch die Rechtslage bei der Umsatzsteuer grundlegend geändert.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Was in den Beiträgen 4 und 5 geschrieben wurde, ist inzwischen Geschichte und seit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2022 objektiv falsch.

              Für Photovoltaik, die erst 2023 fertiggestellt wurde oder wird, hat sich auch die Rechtslage bei der Umsatzsteuer grundlegend geändert.
              Charly24 könntest du das bitte konkretisieren? Außer, das beim Kauf einer PV-Anlage ab 01.01.2023 der Nullsteuersatz gilt, kann ich nämlich dem Jahressteuergesetz 2022 keine Veränderung der Rechtsgrundlagen zur Besteuerung entnehmen. Es Konkretisierung deinerseits wäre bestimmt für alle von Interesse.
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                #8
                Viele Anlagen fallen bereits ab 2022 aus der Einkommensbesteuerung und zwar nicht nur auf Antrag und nicht nur unter 10 kWp.

                Geregelt ist das in § 3 Nr. 72 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html

                Der Nullsteuersatz bei der Umsatzsteuer ab 2023 bedeutet im Ergebnis, dass man bei kleineren Anlagen bis 30 kWp generell

                die Besteuerung als Kleinunternehmer wählt, da es keine Vorsteuer mehr gibt, die man sich erstatten lassen müsste.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ok, verstanden. Das war zwar nicht das eigentliche Thema des Beitrages (Mitteilung an das Finanzamt), aber danke trotzdem für deine Erläuterung.
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                    #10
                    Zitat von Bubu Beitrag anzeigen
                    Hallo,
                    seit ein paar Tagen besitze ich eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von knapp unter 10KWp. Die Anlage dient überwiegende zum Eigenverbrauch des Stroms. Was zu viel ist, wird ins Netz eingespeist und soweit ich informiert bin, mit 8,2 ct / Kw durch den Netzbetreiber vergütet. Angeschafft, in Betrieb genommen und bezahlt wurde alles erst in 2023. Beruflich bin ich Angestellter und habe auch keinerlei weitere Nebeneinkünfte.
                    Seit Anfang 2023 sind bezüglich PV Anlagen einige gesetzliche Neuerungen in Kraft getreten. Sowohl die Einkommenssteuer als auch die Umsatzsteuer entfällt bei kleinen Anlagen, worunter ja auch meine fällt.
                    Meine Frage ist nun, ob ich meine Anlage dennoch in irgendeiner Form dem Finanzamt mitteilen muss. Wenn ja, was musss ich dem Finanzamt mitteilen? Im Netz finden sich hierzu leider nur widersprüchliche Angaben.

                    Vielen Dank für eine Anwort!
                    Uli
                    Hallo Zusammen, ich stehe leider vor dem gleichen Problem und versuche gerade meine Anlage (unter 10kw) anzumelden. Ich habe dem Finanzamt bereits im letzten Jahr den Betrieb und auch ein Schreiben, das ich die Anlage als Liebhaberei betreibe gesendet. Das Finanzamt hat mich trotzdem aufgefordert die Anlage in Elster anzumelden. Leider finde ich weder ein Formular, noch Hilfreiche Hinweise im Netz, wie ich die Anlage anmelde. Ich hatte beim Kauf der Anlage schon den Kleinunternehmerstatus gemeldet und ich habe keine Gewinnerzielungsabsichten. Meine Frage wäre nun, welches Formular nutze ich hierfür und wie gebe ich den Kleinunternehmerstatus ohne Gewinnabsichten an?

                    Vielen Dank schon einmal für Eure Hilfe.

                    Gruß

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                      #11
                      Du musst den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmen ausfüllen und elektronisch übermitteln.

                      Die Prozedur wird zwar aus meiner Sicht zunehmend zur Farce, aber bisher gibt es da noch keine Vereinfachung.

                      https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fseeun

                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Du musst den Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung von Einzelunternehmen ausfüllen und elektronisch übermitteln.

                        Die Prozedur wird zwar aus meiner Sicht zunehmend zur Farce, aber bisher gibt es da noch keine Vereinfachung.

                        https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fseeun
                        Vielen Dank, dann Versuche ich mal mein Glück.

                        VG

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                          #13
                          Moin zusammen,
                          bin auch gerade dabei eine PV Anlage anzumelden.
                          Durch das neue Gesetz werde ich die Kleinunternehmeregelung in Anspruch nehmen.
                          Mehrwertsteuer bekomme ich vom Solarteur auf der Schlußrechnung gutgeschrieben.
                          Mein Problem jetzt:
                          Was gebe ich im Elsterformular bei Summe der Umsätze ein?
                          Wie berechnen sich die Umsätze. Da die Anlage erst jetzt fertiggestellt wurde, habe ich natürlich noch keine Daten.

                          Gruß

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                            #14
                            Ohne dass Du das mit einem Wort erwähnt hättest ... ich geh davon aus, dass Du gerade den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllst.

                            Wenn Du noch nicht weißt wie viel Dir das Energieversorgungsunternehmen zahlen wird, dann musst Du das halt schätzen.

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                              #15
                              Oh, stimmt hatte ich vergessen. Ja, es ist der Bogen zur steuerlichen Erfassung.
                              Aber wie soll ich das am besten Schätzen? Ich weiß ja noch nicht wieviel ich einspeisen werde, da wir ja das meiste selbst verbrauchen wollen.
                              Ist das überhaupt noch relevant? Die Einkünfte aus Photovoltaik sind doch ab diesem Jahr Steuerfrei oder habe ich da was falsch verstanden?

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