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Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr = außergewöhnliche Belastung?

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    Jährliche Friedhofsunterhaltungsgebühr = außergewöhnliche Belastung?

    Hallo zusammen,

    kann ich die jährlich von der Gemeinde für eine (schon belegte) Grabstätte erhobene Friedhofsunterhaltungsgebühr als Außergewöhnliche Belastung absetzen? Grabpflege ist ja nicht absetzbar, aber die kommunale Gebühr?

    Danke für eure Hilfe,
    Astrid

    #2
    Meiner Meinung nach kommt dabei nichts raus. Bei uns muss man das für die gesamte Ruhezeit im Voraus bezahlen,

    da könnte man es den Bestattungskosten zuordnen, was aber auch nichts bringt, wenn der Nachlass zur Deckung ausreicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke Charlie24. Bei meiner Mutter werden jährlich 21 Euro erhoben, zusätzlich zu den einmalig angefallenen Kosten.

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