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Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung

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    Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung

    Hallo,

    ich habe heute mein Nebengewerbe angemeldet und muss dementsprechend den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen.
    Um das ganze möglichst einfach zu gestalten habe ich mich bei ELSTER registriert via E-Mail um den Bogen auszufüllen sobald das Geschäftskonto eröffnet ist.

    Ich habe die Registrierung vorgenommen und konnte mich auch einloggen. Jedoch kann ich nichts machen, weil ELSTER möchte, dass ich vorher mein Profil ergänze "Erstmaliges Login".
    All das ist auch gar kein Problem, jedoch ist ELSTER mit meiner Steuernummer nicht einverstanden. Ich schreibe diese direkt vom letzten Schreiben des Finanzamtes ab und erhalte dennoch die Fehlermeldung "Ungültige Steuernummer".

    Eine Unternehmenssteuernummer kann es ja noch nicht geben, da ich den Fragebogen über ELSTER erst noch ausfüllen muss.

    Kann jemand das Geheimnis lüften? Was muss ich eingeben damit ich zu dem Fragenbogen komme?

    Grüße
    Deuba

    #2
    Die Vervollständigung des Profils kann man doch auch später noch machen. Einfach kein Bundesland auswählen.

    Die Steuernummer wird im Format der Länder erwartet. https://de.wikipedia.org/wiki/Steuernummer
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für die Antwort. Hat funktioniert.
      Das sagt einem das Portal aber nirgends - oder habe ich das übersehen?

      Hat das Portal wohl die Steuernummer vom Gewerbe erwartet?

      Kommentar


        #4
        Hat das Portal wohl die Steuernummer vom Gewerbe erwartet?
        Nein, es wird jede für die Einkommensteuer formal gültige Steuernummer akzeptiert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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