Kann ein Privat-PKW eigentlich im Privatvermögen verbleiben, wenn der Fahrzeughalter (gewerbl. oder freiberufl.) sich grundsätzlich damit begnügt, lediglich die Pauschale für betriebliche Fahrten (30 ct/Km) und Fahrten Wohnung-Betrieb (30 ct./einfache Entfernung) steuerlich geltend zu machen, also auf sonstige (AfA, Versicherung, Steuer usw.) verzichtet?
Die Texte zum Thema lesen sich etwas verwirrend. Dort steht immer, dass Privat-PKW bei 10-50% bzw. >50% zwingend dem willkürlichen bzw. zwingenden BV zuzuordnen ist.
Was ist, wenn ein Fahrzeughalter irrtümlich im 1. Jahr ein Leasingfahrzeug (mit >50% betrieblicher Nutzung) nach der 1%-Methode abgerechnet hat, ab dem 2 Jahr aber nach der o.g. Regelung (PKW=Privatvermögen) abrechnen möchte, weil er von Leasing zum Kauf gewechselt hat.
Die Texte zum Thema lesen sich etwas verwirrend. Dort steht immer, dass Privat-PKW bei 10-50% bzw. >50% zwingend dem willkürlichen bzw. zwingenden BV zuzuordnen ist.
Was ist, wenn ein Fahrzeughalter irrtümlich im 1. Jahr ein Leasingfahrzeug (mit >50% betrieblicher Nutzung) nach der 1%-Methode abgerechnet hat, ab dem 2 Jahr aber nach der o.g. Regelung (PKW=Privatvermögen) abrechnen möchte, weil er von Leasing zum Kauf gewechselt hat.
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