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2 Themenbereiche: Kalkulation der Schwerbehinderung und Homeoffice-Kosten-Berechnung

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    2 Themenbereiche: Kalkulation der Schwerbehinderung und Homeoffice-Kosten-Berechnung

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade die Einkommenssteuererklärung mit ELSTER online für 2022. Dabei tauchen zwei Fragen auf, zu denen ich gern Euer Wissen 'anzapfen' würde:

    1. Ich habe eine anerkannte Schwerbehinderung mit 30%, sehe am Ende, dass sich der Erstattungsbetrag erhöht, aber wo genau kann ich sehen, dass ELSTER die dazu erforderlichen 620,- € zur Grundlage genommen hat?

    2. Ich arbeite ganzjährig im Homeoffice: Die Frage dazu ist, ob ich neben der Homeoffice-Pauschale i.H.v. 600,-- € noch zusätzlich weitere 1.300,-- € für das häusliche Arbeitszimmer zur Anrechnung bringen kann oder nur die höheren Kosten. Wie sind die beiden Werte im Zusammenspiel zu betrachten/anzuwenden?

    Vielen Dank und herzliche Grüße
    Michael

    #2
    1. Die Außergewöhnlichen Belastungen werden in der Steuererklärung aufgeführt.
    2. Der Eingabehilfe ist zu entnehmen, dass nur eins von den beiden geltend gemacht werden kann.

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      #3
      Vielen Dank!

      Ad 1. Die Frage war, wo genau ich die gesetzlich geltenden 620,-- € in der Anwendung einsehen kann, die angerechnet werden müssen... In "Außergewöhnlichen Belastungen" kann ich nur den Behinderten-Pauschbetrag beantragen, indem nur "gültig ab", "unbefristet" und der "Grad der Behinderung" einzutragen sind. Monetär bewertet ist das leider nichts....

      Zudem die Frage, wenn man einmal "unbefristet" angeklickt hat, merkt die Anwendung sich für die Folgejahre diese Einstellung oder muss man diese immer wieder neu einstellen?

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        #4
        Zitat von Michael_58455 Beitrag anzeigen
        Ad 1. Die Frage war, wo genau ich die gesetzlich geltenden 620,-- € in der Anwendung einsehen kann, die angerechnet werden müssen... In "Außergewöhnlichen Belastungen" kann ich nur den Behinderten-Pauschbetrag beantragen, indem nur "gültig ab", "unbefristet" und der "Grad der Behinderung" einzutragen sind. Monetär bewertet ist das leider nichts....

        Zudem die Frage, wenn man einmal "unbefristet" angeklickt hat, merkt die Anwendung sich für die Folgejahre diese Einstellung oder muss man diese immer wieder neu einstellen?
        Zu 1. wirst du dir die detaillierte Steuerberechnung anschauen müssen.
        In den Folgejahren wird jeweils gefragt, ob Daten aus vorherigen Abgaben übernommen werden sollen.

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          #5
          Danke Dir - wer lesen kann, ist im Vorteil...

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