Negatives Einkommen - Überbelastungsbetrag - Verlustvortrag

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  • Zapp
    Neuer Benutzer
    • 26.05.2011
    • 19

    #1

    Negatives Einkommen - Überbelastungsbetrag - Verlustvortrag

    Hallo,
    ich hatte im Jahr 2020 ein negatives Einkommen und anteilmässig einen Überbelastungsbetrag. Wie stelle ich es nun an, dass dieser Betrag (Überbelastungsbetrag oder Gesamter Negativer Betrag ?) im Jahr 2021 richtig verrechnet wird ?
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Einen Verlustvortrag gibt es nur bei einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte, alles andere kannst du vergessen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • Zapp
      Neuer Benutzer
      • 26.05.2011
      • 19

      #3
      Was genau ist denn dann der "Überbelastungsbetrag" ? Konnte unter dem Stichwort hier nichts finden, auch die ELSTER-Hilfe gibt sich wortkarg.
      Zuletzt geändert von Zapp; 26.01.2023, 16:28.

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      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Der Begriff stammt doch von Dir. Du hast gesagt Du hättest

        anteilmässig einen Überbelastungsbetrag.
        Vielleicht kannst Du uns ja erklären was das ist. Ich weiß es nämlich nicht.

        Grundsätzlich wird der Verlustvortrag beantragt, indem auf der Startseite der Einkommensteuererklärung 2020 der Haken bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gesetzt wird.

        So ist es jedenfalls mit Mein Elster. Du hast leider nicht angegeben, mit was Du die Steuererklärung erstellst, und hast unter Allgemein und Projekt gefragt.

        Kommentar

        • Zapp
          Neuer Benutzer
          • 26.05.2011
          • 19

          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Der Begriff stammt doch von Dir. Du hast gesagt Du hättest



          Vielleicht kannst Du uns ja erklären was das ist. Ich weiß es nämlich nicht.

          Grundsätzlich wird der Verlustvortrag beantragt, indem auf der Startseite der Einkommensteuererklärung 2020 der Haken bei Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gesetzt wird.

          So ist es jedenfalls mit Mein Elster. Du hast leider nicht angegeben, mit was Du die Steuererklärung erstellst, und hast unter Allgemein und Projekt gefragt.
          Sorry für die fehlenden Infos.
          Wusste jetzt auch nicht genau, welche Rubrik richtig ist.
          Die Steuererklärung wird mit "Mein Elster" erstellt.
          Der Begriff "Überbelastungsbetrag" wird im Bescheid für 2020 aufgeführt.Konnte leider keine Definition finden, ist ja auch Teil meiner Frage.
          Es ist die Summe aus Krankheitskosten und Bestattungskosten, sie erhöht die Summe der abziehbaren Vorsorgeaufwendungen und müsste nach meinem Verständnis die Steuerlast für 2021 vermindern.
          Zuletzt geändert von Zapp; 26.01.2023, 16:50.

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          • multi
            Erfahrener Benutzer
            • 03.01.2018
            • 4275

            #6
            Das klingt jetzt irgendwie nach außergewöhnlichen Belastungen und dem über die zumutbare Belastung hinaus gehenden Betrag. Aber was da im Folgejahr verrechnet werden soll, bleibt unklar.

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            • L. E. Fant
              Erfahrener Benutzer
              • 20.09.2013
              • 15389

              #7
              Charlie hat's wohl - wie fast immer - von Anfang an richtig verstanden. Für Außergewöhnliche Belastungen gibt es keinen Vortrag.

              Kommentar

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