Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Witwensplitting bei Erbausschlagung ?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Witwensplitting bei Erbausschlagung ?

    Hallo, Ehemann letztes Jahr verstorben, habe das Erbe ausgeschlagen, keine bekannten Erben, muss ich Einzelveranlagung angeben? Witwensplitting kommt hier nicht zum Tragen ? Obwohl wir in einem Haushalt zusammen gelebt haben ? Da bringt mir ja die Steuerklasse 3 nichts, wenn ich am Ende des Jahres nachzahlen muss.

    Danke



    #2
    Für das Sterbejahr ist nach wie vor eine Zusammenveranlagung möglich. Wenn das Erbe ausgeschlagen wurde, stellt sich allerdings die Frage,

    braucht man eine Zustimmung der unbekannten Erben ? Aber das ist Verfahrensrecht. Das Witwensplitting greift erst im Jahr nach dem Sterbejahr.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke, also wäre es für mich dann tatsächlich sinnvoller für 2023 gleich in die Steuerklasse 1 zu wechseln ?

      Kommentar


        #4
        Zitat von Sabine Manuela Beitrag anzeigen
        Danke, also wäre es für mich dann tatsächlich sinnvoller für 2023 gleich in die Steuerklasse 1 zu wechseln ?
        Ich sehe nicht, dass es für das Witwensplitting Voraussetzung ist, dass die Witwe das Erbe angenommen hat, sondern nur, dass im Todesjahr die Zusammenveranlagung möglich war.

        Aber insgesamt ist das eine rein steuerrechtliche Frage ohne Bezug zu Elster.

        Kommentar


          #5
          Für das Witwensplitting ist die Erbausschlagung bedeutungslos, das ist richtig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar

          Lädt...
          X