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Grundsteuer Hamburg - Gaststätte und Lager im Keller

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    Grundsteuer Hamburg - Gaststätte und Lager im Keller

    Hallo zusammen,

    hier eine kurze Frage...

    In einem Mehrfamilienhaus wird u.a. eine Gaststätte vermietet. Dies mietet auch ein Lager im Keller.
    Ist es richtig, die Nutzfläche der Gaststätte und die des Lagers in einer Summe als Nutzfläche
    anzugeben? Oder gibt es für Lagerflächen eine andere Bezeichnung, unter der sie separat angegeben
    werden können?

    Viel Grüße
    Ann

    #2
    Oder gibt es für Lagerflächen eine andere Bezeichnung, unter der sie separat angegeben werden können?
    Man kann die Gebäudeteile sicher getrennt erfassen, das hat in Hamburg m. W. keine Auswirkungen. Nutzfläche ist alles.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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