Hallo community, ich habe folgende Fragen:
Wie erkennt das Finanzamt, daß nicht ich meine Steuererklärung gemacht habe sondern ein Lohnsteuerhilfeverein?
Bereits für 2019 & 2020 wurde sie vom Lohnsteuerhilfeverein abgewickelt.
Krankheitsbedingt wollte ich für 2021 die Fristverlängerung bis Ende August 2023 nutzen.
Bekam jetzt aber ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt, daß ich bis zum 22.02.23 die Erklärung zu erledigen hätte.
Nach meinem Einwand beim Finanzamt, daß nicht ich persönlich die Erklärung gemacht habe sondern ein Lohnsteuerhilfeverein, kam das Gegenargument, daß es nicht ersichtlich sei, daß dieser die Erklärungen 2019 & 2020 für mich abgewickelt hat.
Somit reicht es dem Finanzamt nicht, wenn ich angebe, wer die Erklärung bearbeitet hat.
Ist es nicht so, daß der jeweilige Bearbeiter der Steuerformulare es darin angeben muß, wenn die Person vom Steuerpflichtigen abweicht?
Kann das Formular über Elster überhaupt abgeschickt werden, wenn diese Felder nicht vollständig ausgefüllt wären?
Ich meine, daß es bei der Grundsteuererklärung auch so ein Feld gab, wer die Erklärung ausgefüllt hat.
Zweite Frage: ist es schlimm, außer für mich selbst wegen einer evtl. Nachzahlung, wenn ich Kosten, die absetzbar wären (haushaltsnahe Dienstleistungen von der Hausverwaltung), nicht in das Jahr 2021 mit einfließen lasse.
Auch wieder krankheitsbedingt kann ich auf die Schnelle die passende Unterlage nicht finden.
Für den Lohnsteuerhilfeverein muß man ja auch so eine Vollständigkeitserklärung unterschreiben. Das ersetzt dann wohl die Unterschrift der Steuererklärung.
Vielen Dank im voraus!
Wie erkennt das Finanzamt, daß nicht ich meine Steuererklärung gemacht habe sondern ein Lohnsteuerhilfeverein?
Bereits für 2019 & 2020 wurde sie vom Lohnsteuerhilfeverein abgewickelt.
Krankheitsbedingt wollte ich für 2021 die Fristverlängerung bis Ende August 2023 nutzen.
Bekam jetzt aber ein Erinnerungsschreiben vom Finanzamt, daß ich bis zum 22.02.23 die Erklärung zu erledigen hätte.
Nach meinem Einwand beim Finanzamt, daß nicht ich persönlich die Erklärung gemacht habe sondern ein Lohnsteuerhilfeverein, kam das Gegenargument, daß es nicht ersichtlich sei, daß dieser die Erklärungen 2019 & 2020 für mich abgewickelt hat.
Somit reicht es dem Finanzamt nicht, wenn ich angebe, wer die Erklärung bearbeitet hat.
Ist es nicht so, daß der jeweilige Bearbeiter der Steuerformulare es darin angeben muß, wenn die Person vom Steuerpflichtigen abweicht?
Kann das Formular über Elster überhaupt abgeschickt werden, wenn diese Felder nicht vollständig ausgefüllt wären?
Ich meine, daß es bei der Grundsteuererklärung auch so ein Feld gab, wer die Erklärung ausgefüllt hat.
Zweite Frage: ist es schlimm, außer für mich selbst wegen einer evtl. Nachzahlung, wenn ich Kosten, die absetzbar wären (haushaltsnahe Dienstleistungen von der Hausverwaltung), nicht in das Jahr 2021 mit einfließen lasse.
Auch wieder krankheitsbedingt kann ich auf die Schnelle die passende Unterlage nicht finden.
Für den Lohnsteuerhilfeverein muß man ja auch so eine Vollständigkeitserklärung unterschreiben. Das ersetzt dann wohl die Unterschrift der Steuererklärung.
Vielen Dank im voraus!
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