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Kirchensteueraustritt

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    Kirchensteueraustritt

    Ich mache grade unsere Steuer 22. Wir sind seit August nicht mehr in der Kirche .Wie trage ich das richtig ein ? Habe bei 10 jeden Monat eingetragen mit evangelisch oder danach ab August nicht Steuerpflichtig. Bei der Berechnung kommt dann aber so eine hohe Kirchensteuernachzahlung...als wenn wir das ganze Jahr in der Kirche gewesen wären. Was mache ich Falsch????

    #2
    Gab's Weihnachtsgeld?

    Die Kirchensteuer richtet sich ja nach der Höhe der Einkommensteuer. Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer. Im Dezember, in dem das Gehalt vielleicht höher war als sonst, wurde ja keine Kirchensteuer mehr einbehalten.

    Du kannst ja die festgesetzte Kirchensteuer ganz einfach überprüfen. Sie beträgt je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der Einkommensteuer, von Kinderfreibeträgen abgesehen. Nicht die Nachzahlung oder Erstattung darf Dich interessieren, sondern die tatsächlich festgesetzte Kirchensteuer.

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      #3
      Zitat von Wheike Beitrag anzeigen
      retro bowl
      Ich mache grade unsere Steuer 22. Wir sind seit August nicht mehr in der Kirche .Wie trage ich das richtig ein ? Habe bei 10 jeden Monat eingetragen mit evangelisch oder danach ab August nicht Steuerpflichtig. Bei der Berechnung kommt dann aber so eine hohe Kirchensteuernachzahlung...als wenn wir das ganze Jahr in der Kirche gewesen wären. Was mache ich Falsch????
      Haben Sie die Ursache für dieses Problem gefunden?

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        #4
        Zitat von Jirtesa Beitrag anzeigen

        Haben Sie die Ursache für dieses Problem gefunden?
        Hallo..ich habe es jetzt mal mit den 9 Prozent ausgerechnet...immer noch Nachzahlung aber nicht mehr so hoch. Jetzt zeigt er mir auch an das die Berechnung nicht ganz genau ist weil Religionszugehörigkeit im Jahr geändert wurde.

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          #5
          Jetzt zeigt er mir auch an das die Berechnung nicht ganz genau ist weil Religionszugehörigkeit im Jahr geändert wurde.
          Die Kirchensteuer scheint das Vorausberechnungsmodul bei unterjährigem Austritt nicht perfekt berechnen zu können,

          das ist schon immer so.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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