Abschreibung Kameraobjektiv EÜR

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  • Cami_1307
    Neuer Benutzer
    • 04.01.2023
    • 2

    #1

    Abschreibung Kameraobjektiv EÜR

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe eine Frage zur Einnahmeüberschussrechnung.
    Wie schreibe ich ein Objektiv für meine Kamera ab?
    Wird dieses 7 Jahre als extra Posten abgeschrieben oder kann ich dieses mit der Kamera zusammenführen?
    Weil ich das Objekt ja ohne Kamera nicht nutzen kann.
    Blicke da nicht so durch.

    Ich danke euch schon mal für eure Hilfe

    LG
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45963

    #2
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, aber m. E. gehört ein Objektiv zur Kamera

    und kann nicht selbstständig abgeschrieben werden. Verbindlich sagt dir das dein Steuerberater.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Beamtenschweiß
      Erfahrener Benutzer
      • 10.04.2014
      • 3023

      #3
      Man kann das Objektiv aber auch ohne Kamera erwerben und mit jeder anderen Kamera des gleichen Types nutzen. Es liegt somit m. E. ein eigenständiges WG vor.
      Einen Drucker kann ich ohne PC auch nicht benutzten und es käme trotzdem niemand auf die Idee, diesen zusammen mit dem PC abzuschreiben.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45963

        #4
        Einen Drucker kann ich ohne PC auch nicht benutzten und es käme trotzdem niemand auf die Idee, diesen zusammen mit dem PC abzuschreiben.
        Viele Drucker sind Multifunktionsgeräte. Mein eigener ist z. B. als Kopierer und Faxgerät unabhängig vom PC benutzbar.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Beamtenschweiß
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2014
          • 3023

          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Viele Drucker sind Multifunktionsgeräte. Mein eigener ist z. B. als Kopierer und Faxgerät unabhängig vom PC benutzbar.
          Das ist zwar richtig, tut aber nix zur Sache. Drucker wurden schon immer als selbständiges WG behandelt unabhängig davon ob Multifunktionsgerät oder nicht.
          Aber wenn dir das Beispiel nicht passt, was ist mit einem PKW Anhänger? Der bringt dir ohne Auto auch nix und er wird trotzdem nicht einfach auf die AfA des PKW draufgebucht.

          Geht jetzt aber auch am Thema vorbei :-)


          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 01.02.2023, 14:14.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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          Kommentar

          • XaverWdg
            Erfahrener Benutzer
            • 18.02.2017
            • 1048

            #6
            Beim Drucker ist es ja auch mittlerweile völlig egal, weil ich das "Hauptgerät" auf ein Jahr abschreiben kann.

            Kommentar

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