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Kapitalertragsteuer

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    Kapitalertragsteuer

    Sehr geehrte Fachkundige,
    ich bin neu bei Elster und bitte schon aus diesem Grund für Ihr freundliches Verständnis für meine Unwissenheit.
    Es geht um die Anlage KAP für 2021:
    es beginnt damit, dass die Bank, die (ohne erteilten Freistellungsauftrag) die entsprechenden Beträge einbehalten und mir Mitteilung gemacht hat, in Zeile 7, 16 oder 17 sowie 37 und 38 einzutragen...
    Zeile 7 finde ich gar nicht, vielleicht ist zeile 8 neuerdings gemeint?
    Die Bank gibt die Beträge in Euro und Cent an. Die Zeile 8 akzeptiert beim Kapitalertrag nur volle Beträge. Was mache ich denn da nun? ich kann doch nicht beliebig runden!?
    Ein weiterer Fehler schein zu sein, daß ich den Zeitraum eingrenzen soll (????). Was ist damit gemeint, denn es geht doch um das Jahr 2021 und die Jahresmeldung der Bank?

    Ich habe also drei Beträge mit Euro und Cent Angabe, die ich für 2021 eintragen möchte und nicht weiß, wie es geht.

    Ich bin dankbar für jeden zielführenden Hinweis!

    #2
    Bist du sicher, dass du über die Anlage KAP zur Einkommensteuererklärung 2021 redest? Bei der gibt es nachweislich die Zeile 7, in die die Kapitalerträge lt. Steuerbescheinigung eingetragen werden, und es wird auch nach keinem Zeitraum gefragt.

    Solltest du tatsächlich auf die Idee kommen, die Anmeldung zur Kapitalertragssteuer auszufüllen (denn dort gibt es eine Zeile 8 für Kapitalerträge), solltest du von der dringend deine Finger lassen, denn die dient der Anmeldung durch Banken etc.

    Ansonsten ist dort, wo volle Eurobeträge gefragt sind, zu eigenen Gunsten zu runden, das wäre i. Allg. bei Erträgen ab und bei Kosten auf.

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      #3
      Oh, ich bin über Alle Formulare.... Kapitalertragssteuer.... reingegangen

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        #4
        Dann präzisiere ich: Die EK Steuererklärung 2021 habe ich bereits im Vorjahr abgegeben. dabei habe ich die Anlage KAP vergessen. Nun möchte ich die Anlage KAP nachreichen.

        Muss ich dazu meine EK Steuererklärung 2021 bearbeiten oder neu aufrufen?

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          #5
          Du musst eine berichtigte Vollerklärung einreichen.

          Andere Frage: Hast Du schon einen Bescheid ? Bist Du noch in der Einspruchsfrist und kannst Einspruch einlegen ?
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Vielen herzlichen Dank, ich habe nun eine neue Vollerklärung abgegeben.

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              #7
              Ist der Bescheid für 2021 bereits erlassen oder noch nicht ?
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Zitat von verena60 Beitrag anzeigen
                Dann präzisiere ich: Die EK Steuererklärung 2021 habe ich bereits im Vorjahr abgegeben. dabei habe ich die Anlage KAP vergessen.
                Wenn der Bescheid schon ergangen und die Frist für den Einspruch vorbei sein sollten, würde das unter Persönliches Pech fallen. Deswegen fragen Picard und Charlie nicht aus Langeweile.

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                  #9
                  Sehr geehrte Herren,

                  Der Bescheid ist noch nicht ergangen. Das FA braucht offensichtlich noch eine Weile. daher sehe ich eine kleine Chance, daß es berücksichtigt wird. Es ist auch kein großer Betrag, gab ja kaum Zinsen. Aber da ich auch in der Zukunft das Prozedere verstehen will, habe ich mich ratsuchend an Sie gewendet.

                  Von meiner Seite ist die Frage nun beantwort und ich bedanke mich für Ihre Zeit, mit herzlichen Grüßen

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