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2 Renten + Selbständigkeit: 3 x die Energiepreispauschale?

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    2 Renten + Selbständigkeit: 3 x die Energiepreispauschale?

    Hallo

    Ich habe als Einkommen u,a, die gesetzliche Rente, eine Betriebsrente und Honorare aus Selbständigkeit.

    Die Betriebsrente fließt ins Formular N und dort sind es Einkünfte aus Lohn (Arbeitnehmer).

    Ich erwarte also 3 x die Energiepreispauschale. Zuviel erwartet ?

    #2
    Wie auch immer, mit ElsterFormular kannst Du keine Energiepreispauschale kriegen. Das Programm kann für die Jahre nach 2019 nicht mehr genutzt werden.

    Ich verschiebe die Frage deshalb in ein besser passendes Unterforum. Wobei 'besser passen' relativ ist, es ist ja nichtmal eine Frage zur elektronischen Steuererklärung.

    Kommentar


      #3
      Ich erwarte also 3 x die Energiepreispauschale. Zuviel erwartet ?
      Ja, zu viel erwartet ! Der Anspruch als Rentner ist vorrangig und schließt eventuelle parallele Ansprüche als Versorgungsempfänger aus.

      Ein Anspruch als Arbeitnehmer aus einem aktiven Dienstverhältnis ist nicht gegeben. Mit Versorgungsempfänger sind außerdem

      nur pensionierte Beamte gemeint und nicht Betriebsrentner. Der Anspruch auf die EPP besteht also nur zweimal.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Habe ich das richtig verstanden: wenn ich neben meiner normalen Rente von der DRV noch eine Betriebsrente z.B. von der VBL beziehe, erhalte ich die EPP 2x ?
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Ich habe gerade mal die FAQ beim Bundesfinanzministerium durchgelsen und danach stehen mir keine 2 EPP zu, sondern nur einmal.
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            wenn ich neben meiner normalen Rente von der DRV noch eine Betriebsrente z.B. von der VBL beziehe, erhalte ich die EPP 2x ?
            Nein, das habe ich nicht geschrieben !

            Ich habe gerade mal die FAQ beim Bundesfinanzministerium durchgelsen und danach stehen mir keine 2 EPP zu, sondern nur einmal
            Der zweite Anspruch ergibt sich hier aus Gewinneinkünften. Insgesamt sind über 2 Mio. Rentner zweimal berechtigt, teils aus Gewinneinkünften, teils als

            Minijober oder auch aus einem regulären aktiven Arbeitsverhältnis in 2022 vor Renteneintritt oder parallel zur Rente..
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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