Wir haben jetzt Zeile 45 und die Seite 8 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausgefüllt.
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Keine Ankündigung bisher.
Ungewöhnliche Situation
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... nur den Sparerfreibetrag für Einzelpersonen (801 EUR in 2022)Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Der Freibetrag für den Ehemann fällt bei einer Einzelveranlagung somit wohl "unter den Tisch".Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Auch wenn er gar nicht in Deutschland wohnt bzw. steuerpflichtig ist?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Hinweis zu Posting #11:
Wir haben zwar den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt, er wirkte sich allerdings nicht in der vorl. Steuerberechung aus.
Nach langem Hin und Her haben wir die Lösung/Ursache gefunden: Da der Ehemann in de Schweiz wohnt, haben wir im Hauptvordruck unter "3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart" gar nichts angekreuzt, weder Einzelveranlagung noch Zusammenveranlagung (Erklärung: Wahl gilt nur, wenn beide Eheleute im Inland wohnen!), und schon wird der Entlastungsbetrag in der Steuerberechnung berücksichtigt. Da muss man erst einmal drauf kommen ...
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Zitat von Andy30 Beitrag anzeigen@jes76: Deine Antwort bzw. Dein Posting von heute morgen lässt sich nicht öffnen (angebl. SPAM-Verdacht).
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