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  • Andy30
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2017
    • 157

    #16
    Wir haben jetzt Zeile 45 und die Seite 8 - Entlastungsbetrag für Alleinerziehende ausgefüllt.

    Kommentar

    • Andy30
      Erfahrener Benutzer
      • 15.11.2017
      • 157

      #17
      Und unsere Tochter bekommt - lt. Steuerberechung - nur den Sparerfreibetrag für Einzelpersonen (801 EUR in 2022), obwohl verheiratet und der Ehemann in Deutschland nicht steuerpflichtig ist, beide deshalb einzeln veranlagt werden?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #18
        ... nur den Sparerfreibetrag für Einzelpersonen (801 EUR in 2022)
        Ja natürlich, die Eheleute machen ja eine Einzelveranlagung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Andy30
          Erfahrener Benutzer
          • 15.11.2017
          • 157

          #19
          OK, danke. Ich dachte, dass bei Eheleuten einer von beiden den kompletten Sparerfreibetrag für sich nehmen kann, aber das geht dann wohl nur bei einer Zusammenveranlagung. Der Freibetrag für den Ehemann fällt bei einer Einzelveranlagung somit wohl "unter den Tisch".

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          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45977

            #20
            Der Freibetrag für den Ehemann fällt bei einer Einzelveranlagung somit wohl "unter den Tisch".
            Wenn er in Deutschland Kapitalerträge hat und Freistellungsaufträge erteilt sind, fällt er doch nicht unter den Tisch ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            • Andy30
              Erfahrener Benutzer
              • 15.11.2017
              • 157

              #21
              Auch wenn er gar nicht in Deutschland wohnt bzw. steuerpflichtig ist?

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45977

                #22
                Auch wenn er gar nicht in Deutschland wohnt bzw. steuerpflichtig ist?
                Ist er denn nicht auch dort gemeldet, wo die Ehefrau wohnt ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                • Andy30
                  Erfahrener Benutzer
                  • 15.11.2017
                  • 157

                  #23
                  Nein, er wohnt aus beruflichen Gründen in der Schweiz (s. o.).

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                  • Andy30
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.11.2017
                    • 157

                    #24
                    Hinweis zu Posting #11:
                    Wir haben zwar den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende beantragt, er wirkte sich allerdings nicht in der vorl. Steuerberechung aus.
                    Nach langem Hin und Her haben wir die Lösung/Ursache gefunden: Da der Ehemann in de Schweiz wohnt, haben wir im Hauptvordruck unter "3 - Nur bei Ehegatten / Lebenspartnern: Veranlagungsart" gar nichts angekreuzt, weder Einzelveranlagung noch Zusammenveranlagung (Erklärung: Wahl gilt nur, wenn beide Eheleute im Inland wohnen!), und schon wird der Entlastungsbetrag in der Steuerberechnung berücksichtigt. Da muss man erst einmal drauf kommen ...

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                    • Andy30
                      Erfahrener Benutzer
                      • 15.11.2017
                      • 157

                      #25
                      @jes76: Deine Antwort bzw. Dein Posting von heute morgen lässt sich nicht öffnen (angebl. SPAM-Verdacht).

                      Kommentar

                      • multi
                        Erfahrener Benutzer
                        • 03.01.2018
                        • 4275

                        #26
                        Zitat von Andy30 Beitrag anzeigen
                        @jes76: Deine Antwort bzw. Dein Posting von heute morgen lässt sich nicht öffnen (angebl. SPAM-Verdacht).
                        Mutmaßlich weil es genau das war. Jedwede Beiträge dieser Person waren jedenfalls inhaltsarme Floskeln ohne Bezug zum Thema und rochen schon stark danach.

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