Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Welche Einkommen zur Berechnung USt-Obergrenze

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Welche Einkommen zur Berechnung USt-Obergrenze

    Liebes Forum

    Dienen auch die Einnahmen, auf die ich keine Umsatzsteuer zahlen muss zur Berechnung der Umsatzsteuerobergrenze? Ich möchte herausfinden, wieviel Umsatz ich generiere..
    Also gelten ALLE Einnahmen zur Berechnung des Grenzwertes?

    #2
    Es gibt keine Umsatzsteuerobergrenze. Umsatzsteuer zahlen muss man außerdem dann, wenn man etwas kauft.

    Falls es Dir darum geht, welche Umsätze zur Prüfung der Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung berücksichtigt werden, dann empfehle ich § 19 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz.

    Kommentar


      #3
      Ich habe mich mißverständlich ausgedrückt. Es gibt ja die Obergrenze von 22.000 Euro / Jahr ab der man umsatzsteuerpflichtig wird. Welche Einnahmen werden für das Berechnen dieser Grenze hinzugezogen? In meinem Fall konkret die Frage, ob die Einnahmen, die ich über das Untervermieten eines Zimmers in meiner privaten Wohnung erlange - würden diese für die Berechnung relevant sein? Umsatzsteuer zahle ich ja darauf nicht.

      Kommentar


        #4
        Wie gesagt, in § 19 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz ist das geregelt. Dort heißt es:

        Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze ... abzüglich folgender Umsätze:
        1. der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind ...

        Kommentar


          #5
          Danke! Ich konnte nichts zu Untervermietung der privaten Wohnung finden. Weiß jemand hier im Forum Bescheid?

          Kommentar


            #6
            Danke! Ich konnte nichts zu Untervermietung der privaten Wohnung finden.
            Du musst nur § 4 Nr. 12 UStG vollständig durchlesen, dann kannst du selbst beurteilen, wie deine Untervermietung einzuordnen ist.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            Lädt...
            X