Anlage Kind
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Die zumutbare Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen hängt auch an der Kinderzahl. Auch für den Soli kann es relevant sein, sofern dieser nicht schon vorher 0 € war.
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Dann entfernt man probeweise die Anlage Kind und überprüft, ob sich an der Steuerberechnung etwas ändert.Das sehe ich ja dann am Ende wenn alles durch getippt ist richtig?
Umgekehrt geht es natürlich auch. Das ist doch schnell gemacht.
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Ein Gast antworteteOk danke! Das sehe ich ja dann am Ende wenn alles durch getippt ist richtig? ☺️Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn du es genau wissen willst, musst du den Ratschlag von Hilfsprofi beherzigen und zwar Jahr für Jahr.
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Wenn du es genau wissen willst, musst du den Ratschlag von Hilfsprofi beherzigen und zwar Jahr für Jahr.Also ist es somit egal ob ich die Anlage Kind ausfülle oder nicht richtig?
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Ein Gast antworteteZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenSobald Kinderbetreuungskosten anfallen, geht es ohne Anlage Kind nicht mehr. Die kann man ja nur dort geltend machen.
ah vielen dank, die fallen aktuell nicht an. Und auch nicht demnächst. Also ist es somit egal ob ich die Anlage Kind ausfülle oder nicht richtig?
Vielen dank!
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Sobald Kinderbetreuungskosten anfallen, geht es ohne Anlage Kind nicht mehr. Die kann man ja nur dort geltend machen.Dürfte ich fragen welche Nachteile es noch mit sich ziehen könnte?
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Ein Gast antworteteZitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEs gibt keine Verpflichtung, die Anlage Kind beizufügen, es kann aber Nachteile haben, wenn man sie nicht beifügt.
Zum Beispiel bei Kirchensteuerpflicht. Alleinerziehend spielt jetzt bei dir keine Rolle, das bist du ja nicht.
Dürfte ich fragen welche Nachteile es noch mit sich ziehen könnte?
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Ein Gast antwortetedanke! Ich wollte im Grunde wirklich nur wissen ob man muss oder kann. Dementsprechend interpretiere ich heraus, das man kann!☺️Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigenDu kannst doch bei Elster ausprobieren, was passiert wenn Du die Anlage anfügst und ausfüllst. Dann siehts Du doch, ob sich bei der Höhe der EkSt was tut. Danach kannst Du sie ja ggf. wieder entfernen.
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Du kannst doch bei Elster ausprobieren, was passiert wenn Du die Anlage anfügst und ausfüllst. Dann siehts Du doch, ob sich bei der Höhe der EkSt was tut. Danach kannst Du sie ja ggf. wieder entfernen.
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Ein Gast antworteteIn Ordnung Charlie hat ja geantwortet. Man muss ja das Ansinnen nicht nachvollziehen aber könnte ja einfach antworten. Dankeschön trotzdem! Schönen Abend!Zitat von multi Beitrag anzeigen
Tut mir leid, dies werde ich nicht beantworten, da ich das Ansinnen dahinter nicht nachvollziehen kann.
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Tut mir leid, dies werde ich nicht beantworten, da ich das Ansinnen dahinter nicht nachvollziehen kann.Zitat von seln_ftce Beitrag anzeigenDer Vater wohnt im gleichen Haushalt etc. es gibt keine Kosten für Betreuung oder sonstiges, ich möchte wirklich nur gerne wissen ob ich muss oder kann bezüglich der Anlage.
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Ein Gast antworteteKirchensteuer zahle ich nicht. Ok. Danke Charlie!Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEs gibt keine Verpflichtung, die Anlage Kind beizufügen, es kann aber Nachteile haben, wenn man sie nicht beifügt.
Zum Beispiel bei Kirchensteuerpflicht. Alleinerziehend spielt jetzt bei dir keine Rolle, das bist du ja nicht.
Somit hätte ich ja keine Nachteile. Schönen Abend noch!
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Es gibt keine Verpflichtung, die Anlage Kind beizufügen, es kann aber Nachteile haben, wenn man sie nicht beifügt.
Zum Beispiel bei Kirchensteuerpflicht. Alleinerziehend spielt jetzt bei dir keine Rolle, das bist du ja nicht.
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Ein Gast antworteteIch möchte eigentlich nur zum Verständnis wissen ob ich die Anlage Kind ausfüllen muss oder kann….Zitat von multi Beitrag anzeigen
Selbst wenn die Günstigerprüfung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld zugunsten von letzterem ausgeht, da ich bei der Konstellation davon ausgehe, dass der Vater woanders wohnt, was ist mit Übertragung vom Betreuungsfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? Ersetzt der Vater den möglichen Steuervorteil, der ohne Anlage Kind verloren geht? Warum erwartet der Vater, dass die Mutter unvollständige Angaben macht?
Früher hätte das Amt das Blatt Papier genommen, zwei Löcher rein gemacht und abgeheftet. Mittlerweile nur noch virtuell, da elektronisch.
Der Vater wohnt im gleichen Haushalt etc. es gibt keine Kosten für Betreuung oder sonstiges, ich möchte wirklich nur gerne wissen ob ich muss oder kann bezüglich der Anlage.
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Selbst wenn die Günstigerprüfung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld zugunsten von letzterem ausgeht, da ich bei der Konstellation davon ausgehe, dass der Vater woanders wohnt, was ist mit Übertragung vom Betreuungsfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? Ersetzt der Vater den möglichen Steuervorteil, der ohne Anlage Kind verloren geht? Warum erwartet der Vater, dass die Mutter unvollständige Angaben macht?Zitat von seln_ftce Beitrag anzeigenOk, muss ich die Anlage Kind ausfüllen oder kann ich? Was macht das Amt mit den Daten vom Papa?
Früher hätte das Amt das Blatt Papier genommen, zwei Löcher rein gemacht und abgeheftet. Mittlerweile nur noch virtuell, da elektronisch.
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