Anlage Kind

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  • Picard777
    antwortet
    Die zumutbare Belastung bei den außergewöhnlichen Belastungen hängt auch an der Kinderzahl. Auch für den Soli kann es relevant sein, sofern dieser nicht schon vorher 0 € war.

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  • Charlie24
    antwortet
    Das sehe ich ja dann am Ende wenn alles durch getippt ist richtig?
    Dann entfernt man probeweise die Anlage Kind und überprüft, ob sich an der Steuerberechnung etwas ändert.

    Umgekehrt geht es natürlich auch. Das ist doch schnell gemacht.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Wenn du es genau wissen willst, musst du den Ratschlag von Hilfsprofi beherzigen und zwar Jahr für Jahr.
    Ok danke! Das sehe ich ja dann am Ende wenn alles durch getippt ist richtig? ☺️

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  • Charlie24
    antwortet
    Also ist es somit egal ob ich die Anlage Kind ausfülle oder nicht richtig?
    Wenn du es genau wissen willst, musst du den Ratschlag von Hilfsprofi beherzigen und zwar Jahr für Jahr.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Sobald Kinderbetreuungskosten anfallen, geht es ohne Anlage Kind nicht mehr. Die kann man ja nur dort geltend machen.

    ah vielen dank, die fallen aktuell nicht an. Und auch nicht demnächst. Also ist es somit egal ob ich die Anlage Kind ausfülle oder nicht richtig?

    Vielen dank!

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  • Charlie24
    antwortet
    Dürfte ich fragen welche Nachteile es noch mit sich ziehen könnte?
    Sobald Kinderbetreuungskosten anfallen, geht es ohne Anlage Kind nicht mehr. Die kann man ja nur dort geltend machen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Verpflichtung, die Anlage Kind beizufügen, es kann aber Nachteile haben, wenn man sie nicht beifügt.

    Zum Beispiel bei Kirchensteuerpflicht. Alleinerziehend spielt jetzt bei dir keine Rolle, das bist du ja nicht.

    Dürfte ich fragen welche Nachteile es noch mit sich ziehen könnte?

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Hilfsprofi Beitrag anzeigen
    Du kannst doch bei Elster ausprobieren, was passiert wenn Du die Anlage anfügst und ausfüllst. Dann siehts Du doch, ob sich bei der Höhe der EkSt was tut. Danach kannst Du sie ja ggf. wieder entfernen.
    danke! Ich wollte im Grunde wirklich nur wissen ob man muss oder kann. Dementsprechend interpretiere ich heraus, das man kann!☺️

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  • Hilfsprofi
    antwortet
    Du kannst doch bei Elster ausprobieren, was passiert wenn Du die Anlage anfügst und ausfüllst. Dann siehts Du doch, ob sich bei der Höhe der EkSt was tut. Danach kannst Du sie ja ggf. wieder entfernen.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Tut mir leid, dies werde ich nicht beantworten, da ich das Ansinnen dahinter nicht nachvollziehen kann.
    In Ordnung Charlie hat ja geantwortet. Man muss ja das Ansinnen nicht nachvollziehen aber könnte ja einfach antworten. Dankeschön trotzdem! Schönen Abend!

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  • multi
    antwortet
    Zitat von seln_ftce Beitrag anzeigen
    Der Vater wohnt im gleichen Haushalt etc. es gibt keine Kosten für Betreuung oder sonstiges, ich möchte wirklich nur gerne wissen ob ich muss oder kann bezüglich der Anlage.
    Tut mir leid, dies werde ich nicht beantworten, da ich das Ansinnen dahinter nicht nachvollziehen kann.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es gibt keine Verpflichtung, die Anlage Kind beizufügen, es kann aber Nachteile haben, wenn man sie nicht beifügt.

    Zum Beispiel bei Kirchensteuerpflicht. Alleinerziehend spielt jetzt bei dir keine Rolle, das bist du ja nicht.
    Kirchensteuer zahle ich nicht. Ok. Danke Charlie!

    Somit hätte ich ja keine Nachteile. Schönen Abend noch!

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  • Charlie24
    antwortet
    Es gibt keine Verpflichtung, die Anlage Kind beizufügen, es kann aber Nachteile haben, wenn man sie nicht beifügt.

    Zum Beispiel bei Kirchensteuerpflicht. Alleinerziehend spielt jetzt bei dir keine Rolle, das bist du ja nicht.

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  • Gast
    Ein Gast antwortete
    Zitat von multi Beitrag anzeigen

    Selbst wenn die Günstigerprüfung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld zugunsten von letzterem ausgeht, da ich bei der Konstellation davon ausgehe, dass der Vater woanders wohnt, was ist mit Übertragung vom Betreuungsfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? Ersetzt der Vater den möglichen Steuervorteil, der ohne Anlage Kind verloren geht? Warum erwartet der Vater, dass die Mutter unvollständige Angaben macht?

    Früher hätte das Amt das Blatt Papier genommen, zwei Löcher rein gemacht und abgeheftet. Mittlerweile nur noch virtuell, da elektronisch.
    Ich möchte eigentlich nur zum Verständnis wissen ob ich die Anlage Kind ausfüllen muss oder kann….
    Der Vater wohnt im gleichen Haushalt etc. es gibt keine Kosten für Betreuung oder sonstiges, ich möchte wirklich nur gerne wissen ob ich muss oder kann bezüglich der Anlage.

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  • multi
    antwortet
    Zitat von seln_ftce Beitrag anzeigen
    Ok, muss ich die Anlage Kind ausfüllen oder kann ich? Was macht das Amt mit den Daten vom Papa?
    Selbst wenn die Günstigerprüfung Kinderfreibetrag vs. Kindergeld zugunsten von letzterem ausgeht, da ich bei der Konstellation davon ausgehe, dass der Vater woanders wohnt, was ist mit Übertragung vom Betreuungsfreibetrag und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende? Ersetzt der Vater den möglichen Steuervorteil, der ohne Anlage Kind verloren geht? Warum erwartet der Vater, dass die Mutter unvollständige Angaben macht?

    Früher hätte das Amt das Blatt Papier genommen, zwei Löcher rein gemacht und abgeheftet. Mittlerweile nur noch virtuell, da elektronisch.

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