Liebes Forum,
ich möchte mich nur vergewissern, ob wir formal die Bedingungen zur Abgabe von Handwerkerrechnungen erfüllen.
1. Leisstungserbringer verschickt uns eine Auftragsberstätigung mit Angabe von Material- und Arbeitskosten. Alle Bestandteile sind aufgeführt.
2. 1. Rechnung mit der 1. Abschlagszahlung kommt. In dieser Rechnung wird der Bezug auf die Auftragsbestätigung genommen und der Teilbetrag X in Rechnung gestellt. Also in dieser Rechnung wird nicht explizit in Material- und Arbeitskosten differenziert.
3. Es werden weitere in der Form ähnliche Abschlagsrechnungen kommen
4. Am Ende kommt die Gesamtrechnung mit Aufteilung der Positionen in Material- und Arbeitskosten
Ist diese Vorgehensweise in Ordnung, um die Handwerkerleistungen abzusetzen? Ich möchte nicht am Ende Probleme mit dem Finanzamt haben, wenn die Rechnungslegung falsch ist.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
ich möchte mich nur vergewissern, ob wir formal die Bedingungen zur Abgabe von Handwerkerrechnungen erfüllen.
1. Leisstungserbringer verschickt uns eine Auftragsberstätigung mit Angabe von Material- und Arbeitskosten. Alle Bestandteile sind aufgeführt.
2. 1. Rechnung mit der 1. Abschlagszahlung kommt. In dieser Rechnung wird der Bezug auf die Auftragsbestätigung genommen und der Teilbetrag X in Rechnung gestellt. Also in dieser Rechnung wird nicht explizit in Material- und Arbeitskosten differenziert.
3. Es werden weitere in der Form ähnliche Abschlagsrechnungen kommen
4. Am Ende kommt die Gesamtrechnung mit Aufteilung der Positionen in Material- und Arbeitskosten
Ist diese Vorgehensweise in Ordnung, um die Handwerkerleistungen abzusetzen? Ich möchte nicht am Ende Probleme mit dem Finanzamt haben, wenn die Rechnungslegung falsch ist.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe.
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