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Grundsteuer / Schleswig-Holstein / Bodenrichtwert / Garage / Garagenhof

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    Grundsteuer / Schleswig-Holstein / Bodenrichtwert / Garage / Garagenhof

    GW2 – Anlage Grundstück
    Angaben zum Grund und Boden


    Hintergrund:
    _ Haus und Garage liegen auf zweit getrennten Flurstücken
    _ Das Grundsteuerportal - Bodenrichtwerte und Grundstücksdaten (danord.gdi-sh.de) gibt für beide Flurstücke 4 Nutzungarten an
    _ Der Bodenrichtwert für das Haus ist mit "Wohnbeaufläche EFH/ZFH" eindeutig zuzuordnen

    Frage:
    _ Ist der Garagenhof nun ebenfalls eine "Wohnbaufläche EFH/ZFH" oder "Sonstige private Fläche" oder "Gemischte Baufläche, Außenbereich"?
    _ Da der Bodenrichtwert sehr unterschiedlich ist, ist die korrekte Auswahl vielleicht entscheidend für die Berechnung des neuen Grundsteuerwerts.

    Vielen Dank für eure Einschätzung zur korrekten Auswahl

    #2
    Ist der Garagenhof nun ebenfalls eine "Wohnbaufläche EFH/ZFH"
    Meiner Meinung nach: Ja. Der gehört anteilig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, warum sollte dafür ein geringerer Bodenrichtwert anzusetzen sein ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Meine [nicht-fachmännische] Überlegung hierzu: Auch wenn der Garagenhof anteilig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit gehört, ist das Flurstück nicht gleichwertig erschlossen und damit keine Wohnbaufläche (?).

      Kommentar


        #4
        ... ist das Flurstück nicht gleichwertig erschlossen und damit keine Wohnbaufläche (?).
        Das Forum hier beschäftigt sich zwar nicht mit Grundstücksbewertung, aber ob Garagen für eine Wohnnutzung so wie bei uns auf dem

        gleichen Grundstück stehen wie unser Einfamilienhaus oder in der Nachbarschaft, beides gehört nach meiner Auffassung zur Wohnbaufläche.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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