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Minijob (mit und ohne Lohnsteuerbescheinigung)

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    Minijob (mit und ohne Lohnsteuerbescheinigung)

    Guten Tag,

    das älteste Kind hatte einen Minijob ohne Lohnsteuerbescheinigung. Kann er trotzdem eine Einkommensteuererklärung abgeben, mit den ansprechenden Werbungskosten?

    Seine Geschwister hatten / haben zeitbegrenzt einen Minijob mit Lohnsteuerbescheinigung. Kann der Arbeitnehmerpauschal angewandt werden, und wenn ja, in welcher Höhe?

    #2
    Ein pauschal versteuerter Minijob berechtigt nicht zum Werbungskostenabzug.
    Wie hoch der Werbungskostenpauschbetrag ist siehst Du ja, wenn Du die Steuer mit Elster berechnest.

    Wurde denn überhaupt Steuer bezahlt (die man dann ggf. teilweise zurückkriegen kann)?

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      #3
      Vielen Dank!

      Nein, es wurde keine Steuer als Minijobber bezahlt.

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        #4
        das älteste Kind hatte einen Minijob ohne Lohnsteuerbescheinigung. Kann er trotzdem eine Einkommensteuererklärung abgeben,
        Wenn die EPP nicht vom Arbeitgeber ausbezahlt wurde, wäre das durchaus sinnvoll.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank!

          Welche Zeile der Lohnsteuerbescheinigung gibt die Energiepreispauschale an?

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            #6
            Das müsste ein E in Zeile 2 sein.

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