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    Bafög

    Guten Tag geehrte Forumsmitglieder,

    wenn ich die BAFÖG-Schuld meiner mittlerweile getrennt lebenden, alleinerziehenden Tochter begleiche habe ich dann
    als Rentner die Chance diese bei meiner Steuererklärung geltend zu machen?

    Mit Dank!
    Bernd B.

    #2
    Schau dir mal die Vorschriften zum Unterhalt an, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

    Wenn die Tochter eigenes Einkommen hat, sind die Chancen gering bis nicht gegeben.

    https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33a.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke vielmals!

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        #4
        BAFÖG-Schuld = Darlehen != Werbungskosten
        Siehe Internet
        Zuletzt geändert von XaverWdg; 10.02.2023, 23:02.

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          #5
          Abbezahlung Schulden - keine lfd. Unterhaltskosten - kein § 33a EStG
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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