Bafög

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  • BerndB
    Neuer Benutzer
    • 31.01.2022
    • 15

    #1

    Bafög

    Guten Tag geehrte Forumsmitglieder,

    wenn ich die BAFÖG-Schuld meiner mittlerweile getrennt lebenden, alleinerziehenden Tochter begleiche habe ich dann
    als Rentner die Chance diese bei meiner Steuererklärung geltend zu machen?

    Mit Dank!
    Bernd B.
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45949

    #2
    Schau dir mal die Vorschriften zum Unterhalt an, Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

    Wenn die Tochter eigenes Einkommen hat, sind die Chancen gering bis nicht gegeben.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • BerndB
      Neuer Benutzer
      • 31.01.2022
      • 15

      #3
      Danke vielmals!

      Kommentar

      • XaverWdg
        Erfahrener Benutzer
        • 18.02.2017
        • 1048

        #4
        BAFÖG-Schuld = Darlehen != Werbungskosten
        Siehe Internet
        Zuletzt geändert von XaverWdg; 10.02.2023, 21:02.

        Kommentar

        • Beamtenschweiß
          Erfahrener Benutzer
          • 10.04.2014
          • 3018

          #5
          Abbezahlung Schulden - keine lfd. Unterhaltskosten - kein § 33a EStG
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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