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USt-Erklärung Zeilen 66 und 81 fehlen im Formular

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    USt-Erklärung Zeilen 66 und 81 fehlen im Formular

    Moin.
    Lexoffice gibt mir genau für 66 und 81 einzutragende Beträge aus...nur daß grandioserweise exakt diese beiden Zeilen im Formular der USt-Erklärung verschwunden sind.
    Wie löse ich das?
    Danke

    #2
    Um welches Jahr geht es denn? Immerhin stand Elsterformular, wo du schreibst, zuletzt für 2019 zur Verfügung.

    Wenn es um 2022 geht, sind die Zeilen 66 und 81 schon im amtlichen Papiermuster Überschriften für in den jeweils folgenden Zeilen zu differenzierende Beträge.

    Kommentar


      #3
      Zitat von bulgur Beitrag anzeigen
      ....
      Lexoffice gibt mir genau für 66 und 81 einzutragende Beträge aus...nur daß grandioserweise exakt diese beiden Zeilen im Formular der USt-Erklärung verschwunden sind....
      Hallo bulgur,

      verwechselst du vielleicht Zeilen mit Kennziffern ?
      In der Umsatzsteuer-Voranmeldung ist die Kennziffer 81 -> Umsätze zu 19% und die Kennziffer 66 -> Vorsteuerbeträge aus Rechnungen anderer Unternehmer.

      Tschüß

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        #4
        Ja, ging um 2022.
        Hab's letztlich gefunden. Warum da jetzt unbedingt abgewichen werden musste vom Format der Voranmeldungen..hm...OK.
        Habt Dank!

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          #5
          In der Erklärung sind viel detailliertere Angaben zu machen. Da reichen die zweistelligen Kennzahlen nicht mehr aus.

          Die Kennzahlen haben eher historische Hintergründe. Die sollten vom Computer verstanden werden, nicht unbedingt vom Steuerpflichtigen.

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            #6
            Die Kennzahlen haben eher historische Hintergründe. Die sollten vom Computer verstanden werden, nicht unbedingt vom Steuerpflichtigen.
            Die Kennzahlen werden aber nach wie in allen Buchhaltungsprogrammen verwendet, um die Ausgabe in die Formularfelder

            zu steuern. Das gilt sowohl für die EÜR, wie die Umsatzsteuervoranmeldung und auch für die Umsatzsteuererklärung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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