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Zeile 28 auf Lohnsteuerbescheinigung bei gesetzlicher Krankenversicherung ??

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    Zeile 28 auf Lohnsteuerbescheinigung bei gesetzlicher Krankenversicherung ??

    Hallo an die Experten,

    ich sitze gerade an der Steuererklärung 2020 für meinen Sohn. Er hat in dem Jahr Vollzeit studiert und hatte einen Job als Werkstudent. Er ist und war immer gesetzlich krankenversichert. In der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ist in Zeile 28 (Beiträge zur privaten Krankenversicherung) ein Betrag eingetragen und auch in 22a und 23a. Wie gesagt, er war noch nie privat versichert. Ist das korrekt? Wo trage ich die Angabe aus 28 in Elster ein?
    Habe Sorge, dass ich etwas verkehrt eintrage. Im vorhergehenden Steuerbescheid wurden 110 € im Vergleich zur Elsterberechnung abgezogen, eben wegen der Position 28 (Sonderausgaben-Kürzungsbetrag nach Par. 10, Abs. 1, Nr. 3 Buchst. a S 4 EStG). Der Finanzbeamte konnte mir das leider nicht so erklären, dass ich es verstehe...
    Gibt's hier jemanden, der mich ein bisschen schlauer machen kann? Danke schon einmal im Vorraus

    #2
    Wo trage ich die Angabe aus 28 in Elster ein?
    Überhaupt nicht ! Es handelt sich um die sog. Mindestvorsorgepauschale, die ist nur für den Lohnsteuereinbehalt von Bedeutung.

    Wenn keine Krankengeldanspruch versichert ist, darf der Krankenversicherungsbeitrag nicht um 4% gekürzt werden. Nummer 28

    der Lohnsteuerbescheinigung gibt dafür allerdings nicht her, das sieht man nur in der Beitragsbescheinigung der Krankenkasse.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die Zeile 28 "hilft" (= Pauschale beim Lohnsteuerabzug) Dir bei der Frage, ob Du zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (= Ansatz der tatsächlichen Versicherungsaufwendungen) verpflichtet bist, sofern Du nicht schon aus anderen Gründen verpflichtet bist. Nicht mehr und nicht weniger. Ob Du das aber tatsächlich berechnen kannst, wie es sich der Gesetzgeber vorstellt, ist eher unwahrscheinlich, denn dazu brauchst Du gefühlt eine vorher abgeschlossene steuerliche Ausbildung :-)
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Vielen lieben Dank für die Antworten ...dann mal sehen, was passiert, wenn wir die Bescheinigung der Krankenkasse beilegen. Die haben wir gerade angefordert.

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          #5
          Wieso beilegen ? Wieso anfordern ? Die Bescheinigung von der KV kommt automatisch, wenn diese die bis zum 28.02. übermittelt hat. Außerdem kannst Du, wenn Sohnemann das zulässt, die Daten der KV auch elektronisch abrufen.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Elektronisch abrufen von der KV ist klar. Vielleicht kann der Mitarbeiter im Finanzamt damit mehr anfangen...in der letzten Steuererklärung wurden jedenfalls 4 % abgezogen und er fädelt

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              #7
              ...faselt immer was von Krankengeld und freiwilliger Versicherung, die es nicht gegeben hat.

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                #8
                Die pauschalen 4 % sind korrekt bei normalen Arbeitnehmern mit Krankengeldanspruch.
                Schönen Gruß

                Picard777

                P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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                  #9
                  Das heißt, 4 % werden auch dann abgezogen, wenn ich als Arbeitnehmer rein theoretisch einen Krankengeldanspruch hätte aber trotzdem kein Krankengeld erhalten habe ???

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                    #10
                    Zitat von Ratlos 1 Beitrag anzeigen
                    Das heißt, 4 % werden auch dann abgezogen, wenn ich als Arbeitnehmer rein theoretisch einen Krankengeldanspruch hätte aber trotzdem kein Krankengeld erhalten habe ???
                    Ja, so ist es.

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                      #11
                      In der studentischen Pflichtversicherung ist kein Krankengeldanspruch mitversichert, bei AN allerdings schon.

                      Nach dem Eingangsstatement bestand keine KV als Arbeitnehmer.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Nach dem Eingangsstatement bestand keine KV als Arbeitnehmer.
                        Ja, aber die Nachfrage bezog sich ausdrücklich auf "ich als Arbeitnehmer".

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