Steuern aus Steuerklasse 6 zurückerhalten?

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  • Senorafro
    Neuer Benutzer
    • 06.02.2023
    • 3

    #1

    Steuern aus Steuerklasse 6 zurückerhalten?

    Hallo zusammen,

    ich bin in einem Angestelltenverhältnis mit Steuerklasse 1 (Faktor 0,00). Während eines Praktikums von Februar bis April letztes Jahr war ich ohne Bezahlung von diesem Job freigestellt, allerdings weiter bei diesem Arbeitgeber angestellt (eben ohne Bezahlung). Auf das Gehalt meines Praktikum habe ich nun Steuern nach Steuerklasse 6 (Faktor 0,00) gezahlt. Kann ich meinen Job nun nachträglich als Steuerklasse 1 umdeklarieren und wenn ja, wie gebe ich das an? Ich hatte ja die ganze Zeit nur einen bezahlten Job.

    Viele Grüße und Danke für Eure Hilfe!
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4275

    #2
    Zitat von Senorafro Beitrag anzeigen
    Kann ich meinen Job nun nachträglich als Steuerklasse 1 umdeklarieren und wenn ja, wie gebe ich das an?
    Nein. Für die Einkommensteuererklärung sind Steuerklassen eh Jacke wie Hose.

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    • Senorafro
      Neuer Benutzer
      • 06.02.2023
      • 3

      #3
      Also einfach nichts angeben und ich bekomme es erstattet? Oder bekommt man die zu viel gezahlte Steuer einfach nicht zurück?

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15389

        #4
        Du füllst die Steuererklärung aus, trägst Deine Steuerbescheinigungen mit Arbeitslohn und einbehaltener Steuer dort ein, dann wird die Höhe der tatsächlich zutreffenden Steuer berechnet und die Differenz ausgeglichen.

        Kommentar

        • Senorafro
          Neuer Benutzer
          • 06.02.2023
          • 3

          #5
          Optimal, danke euch beiden!

          Kommentar

          • Kloebi
            Erfahrener Benutzer
            • 20.02.2011
            • 4670

            #6
            Aber erwarte nicht zu viel. Steuerklasse VI kann auch zu Nachzahlungen führen, wurde hier schon oft erläutert.

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            • multi
              Erfahrener Benutzer
              • 03.01.2018
              • 4275

              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Aber erwarte nicht zu viel. Steuerklasse VI kann auch zu Nachzahlungen führen, wurde hier schon oft erläutert.
              Wenn sie neben einem anderen Job angewendet wird. Wenn, wie hier, im Hauptjob Null verdient wurde, wäre das eher unwahrscheinlich.
              Es sei denn, der andere AG hat zum Jahresende einen Jahresausgleich durchgeführt, sofern die Voraussetzungen dafür vorlagen.

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