Nachzahlung von Einkommensteuer steuerlich absetzbar ?

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  • Bernard
    Neuer Benutzer
    • 15.11.2020
    • 5

    #1

    Nachzahlung von Einkommensteuer steuerlich absetzbar ?

    Hallo, habe eine Frage. Kann ich die Nachzahlung an das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung 2021 bei der Einkommensteuererklärung 2022 von der Steuer absetzen?
  • multi
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2018
    • 4269

    #2
    Natürlich nicht, wie kommt man auf so eine Idee?

    Anders wäre es bei einer 2022 erfolgten Nachzahlung von Kirchensteuer, egal für welchen VZ, die würde unter Sonderausgaben fallen.

    PS: Bitte demnächst einen sinnvollen Namen für das Thema wählen.

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    • mhanft
      Erfahrener Benutzer
      • 07.01.2006
      • 1697

      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen
      Natürlich nicht, wie kommt man auf so eine Idee?
      "Einkommensteuer von der Einkommensteuer absetzen" ist natürlich eine absurde Idee (das erinnert mich an "why can't I pay my American Express bill with my VISA card?"), aber es gibt ja schon Steuern, die man von der Steuer absetzen kann, z.B. Grundsteuer bei Vermietung, Kfz-Steuer beim Firmenwagen, bezahlte/abgeführte Umsatzsteuer (zumindest wenn man EÜR macht), die in Versicherungsbeiträgen enthaltene Versicherungssteuer (wenn die Versicherung selbst absetzbar ist)... also fragen kann man sowas ja schon mal ganz unverbindlich

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45941

        #4
        Ich habe den Titel angepasst, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Bernard
          Neuer Benutzer
          • 15.11.2020
          • 5

          #5
          Finde die Frage nicht absurd. Habe einfach nachgedacht. Für mich wäre es eine Sonderausgabe. Für mich ist es eine Summe. Vergleichbar zum Beispiel mit einer Handwerkerrechnung.
          Danke für den Titel und die Antwort. Der Finanzbeamte hätte große Augen bekommen.

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          • mhanft
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2006
            • 1697

            #6
            Wobei man das in erster Näherung aber schon daher erkennt, dass es für Handwerkerrechnungen ein Feld in der Einkommensteuererklärung gibt, wo man die eintragen kann - für gezahlte Einkommensteuer dagegen nicht. Und was man nicht eintragen kann, kann man auch nicht absetzen. Easy, huh?

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45941

              #7
              Es ist sogar ausdrücklich geregelt, dass die Einkommensteuer nicht abziehbar ist: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              • Bernard
                Neuer Benutzer
                • 15.11.2020
                • 5

                #8
                So ganz nachvollziehen, daß es nicht geht, kann ich nicht. Im Grunde genommen ist es eine Summe, die der Einkommensteuererklärer zahlen muß und somit ist es eine Ausgabe.

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                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45941

                  #9
                  Ausgaben sind auch die Kosten für Essen, Wohnen und die Teilnahme am Verkehr.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  • L. E. Fant
                    Erfahrener Benutzer
                    • 20.09.2013
                    • 15383

                    #10
                    Zitat von Bernard Beitrag anzeigen
                    die Nachzahlung
                    Dann müsste ja auch die Lohnsteuer abziehbar sein. Insgesamt müsste man die Höhe der Einkommensteuer berücksichtigen, um die Einkommensteuer berechnen zu können.

                    Kommentar

                    • mhanft
                      Erfahrener Benutzer
                      • 07.01.2006
                      • 1697

                      #11
                      Naja, von der im Steuerbescheid berechneten Einkommensteuer wird die gezahlte Lohnsteuer ja auch abgezogen - als Vorauszahlung dafür

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                      • L. E. Fant
                        Erfahrener Benutzer
                        • 20.09.2013
                        • 15383

                        #12
                        Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                        Naja, von der im Steuerbescheid berechneten Einkommensteuer wird die gezahlte Lohnsteuer ja auch abgezogen - als Vorauszahlung dafür
                        Ach ja, so hab ich das noch gar nicht gesehen. Die wird quasi zu hundert Prozent berücksichtigt!

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