Hallo, habe eine Frage. Kann ich die Nachzahlung an das Finanzamt bei der Einkommensteuererklärung 2021 bei der Einkommensteuererklärung 2022 von der Steuer absetzen?
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Keine Ankündigung bisher.
Nachzahlung von Einkommensteuer steuerlich absetzbar ?
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"Einkommensteuer von der Einkommensteuer absetzen" ist natürlich eine absurde Idee (das erinnert mich an "why can't I pay my American Express bill with my VISA card?"), aber es gibt ja schon Steuern, die man von der Steuer absetzen kann, z.B. Grundsteuer bei Vermietung, Kfz-Steuer beim Firmenwagen, bezahlte/abgeführte Umsatzsteuer (zumindest wenn man EÜR macht), die in Versicherungsbeiträgen enthaltene Versicherungssteuer (wenn die Versicherung selbst absetzbar ist)... also fragen kann man sowas ja schon mal ganz unverbindlichZitat von multi Beitrag anzeigenNatürlich nicht, wie kommt man auf so eine Idee?
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Ich habe den Titel angepasst, der Benutzername ist nicht aussagekräftig.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Es ist sogar ausdrücklich geregelt, dass die Einkommensteuer nicht abziehbar ist: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__12.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
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Ausgaben sind auch die Kosten für Essen, Wohnen und die Teilnahme am Verkehr.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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Dann müsste ja auch die Lohnsteuer abziehbar sein. Insgesamt müsste man die Höhe der Einkommensteuer berücksichtigen, um die Einkommensteuer berechnen zu können.Zitat von Bernard Beitrag anzeigendie Nachzahlung
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Ach ja, so hab ich das noch gar nicht gesehen. Die wird quasi zu hundert Prozent berücksichtigt!Zitat von mhanft Beitrag anzeigenNaja, von der im Steuerbescheid berechneten Einkommensteuer wird die gezahlte Lohnsteuer ja auch abgezogen - als Vorauszahlung dafür
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