Zahnarztkosten

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  • heinzgierke@online.de
    Neuer Benutzer
    • 27.02.2020
    • 11

    #1

    Zahnarztkosten

    Hallo zusammen,
    ich bin Rentner und habe in 2022 sehr hohe Zahnarztkosten (Implantate) gehabt
    Die Rechnungen habe ich auch 2022 alle bezahlt.
    Kann ich diese auf mehrere Jahre verteilen, und wenn ja wie geht das (Kosten / 3)?

    Viele Grüße aus Niedersachsen.
    Heinz Gierke
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45977

    #2
    Kann ich diese auf mehrere Jahre verteilen, und wenn ja wie geht das (Kosten / 3)?
    Nein, sonstige außergewöhnliche Belastungen können nur im Jahr der Zahlung steuerlich geltend gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • heinzgierke@online.de
      Neuer Benutzer
      • 27.02.2020
      • 11

      #3
      Dabke Charlie24,

      gilt das auch, wenn ich in 2022 eine alte Gasheizung gegen eine neue Gasheizung ausgetauscht habe,
      und dafür keine Zuschüsse erhalten habe?

      Freundliche Grüße
      Heinz Gierke

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45977

        #4
        gilt das auch, wenn ich in 2022 eine alte Gasheizung gegen eine neue Gasheizung ausgetauscht habe,
        Das ist aber jetzt ein ganz anderes Thema. Geht es um eine selbst genutzte Immobilie oder um ein vermietetes Objekt ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • heinzgierke@online.de
          Neuer Benutzer
          • 27.02.2020
          • 11

          #5
          Das weitere habe ich unter einer neuen Anfrage gestellt.

          Danke erst einmal bis hierhin.

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          • Picard777
            Erfahrener Benutzer
            • 02.05.2006
            • 7877

            #6
            BFH VI R 36/15: Keine Verteilung auf mehrere Jahre.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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