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    Gasheizung

    Liebes Team,

    ich bin Eigentümer und wohne in meinem selbstgenutzten Haus.
    In 2022 musste ich meine alte Gasheizung (älter 35 Jahre) gegen eine neuere Gasheizung
    austauschen. Für diese konnte ich keine Zuschüsse mehr erhalten,
    da zu spät eingebaut und bestellt.

    Kann ich jetzt die Heizungskosten (incl. Lohnkosten) auf mehrere Jahre verteilen?

    Viele Grüße
    Heinz Gierke

    #2
    Kann ich jetzt die Heizungskosten (incl. Lohnkosten) auf mehrere Jahre verteilen?
    Schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__35c.html

    Die Alternative wäre eine 20%-ige Steuermäßigung nach § 35a EStG nur für die Lohnkosten. Das geht aber nur im Jahr der Zahlung

    und macht auch nur Sinn, wenn die Lohnkosten hoch waren und ausreichend Steuern gezahlt wurden.

    Du kannst ja mal ausprobieren, was günstiger ist. Vorher aber deine agB (Implantate) erfassen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      BFH VI R 44/08: Keine Negativsteuerfestsetzung, kein Vor- oder Rücktrag bei § 35a EStG.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Danke für di Informationen. Nach RSp mit dem FA Gifhorn gint es leider keine Zuschüsse für die Heizung sondern nur noch für die Lohnkosten.

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          #5
          Nach RSp mit dem FA Gifhorn gint es leider keine Zuschüsse für die Heizung sondern nur noch für die Lohnkosten.
          Das ist die Steuerermäßigung für Handwerkerkosten nach § 35a EStG, die hat nichts mit der Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen

          nach § 35c EStG zu tun. Ob deine Heizungserneuerung darunter fällt, weiß ich natürlich nicht. Aber deine Fachfirma sollte das wissen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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