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AV EÜR für Grundstücke

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    AV EÜR für Grundstücke

    Hallo,
    mein Finanzamt möchte zur EÜR die Anlage AV EÜR für sämtliche Grundstücke im Betriebsvermögen. Die Grundstücke sind seit über 50 Jahren in Familienbesitz für die Landwirtschaft. Kann mir jemand sagen, wie man sowas richtig in der Anlage AV EÜR erfasst? Wie hoch die Anschaffungskosten damals waren, haben wir natürlich keine Ahnung mehr.
    Vielen Dank!
    Andrea

    #2
    Wie hoch die Anschaffungskosten damals waren, haben wir natürlich keine Ahnung mehr.
    Schau mal hier: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__55.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort und den Link!
      Damit komme ich bestimmt weiter voran!

      Kommentar


        #4
        Damit komme ich bestimmt weiter voran!
        Im Moment kann man auch noch kostenlos auf das Liegenschaftskataster zugreifen, zumindest in den meisten Bundesländern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Oh, super, danke auch für diesen Tipp!

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            #6
            Zitat von Swatchi12 Beitrag anzeigen
            Hallo,
            mein Finanzamt möchte zur EÜR die Anlage AV EÜR für sämtliche Grundstücke im Betriebsvermögen. Die Grundstücke sind seit über 50 Jahren in Familienbesitz für die Landwirtschaft.
            Die Grundstücke müssten doch dann auch schon lange im Anlageverzeichnis drin gewesen sein.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

            Kommentar


              #7
              Die Grundstücke müssten doch dann auch schon lange im Anlageverzeichnis drin gewesen sein.
              Das meint man. Da aber die Buchwerte erst bei der Veräußerung oder Betriebsaufgabe eine Rolle spielen, ist das häufig

              nicht so gepflegt, wie es sein sollte.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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