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Unterjähriger Kirchenaustritt / Nachzahlung / Sonderausgaben

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    Unterjähriger Kirchenaustritt / Nachzahlung / Sonderausgaben

    Liebe User,

    ich bin unterjährig aus der Kirche ausgetreten (mit Ablauf des März 2022). Während der Zeit meiner Kirchenzugehörigkeit habe ich keine Kirchensteuer bezahlt, später aber Einkommen gehabt. Daher KiSt-Nachzahlung. Meine Frage ist jetzt, ob die Nachzahlung, die ich mit dem ESt-Bescheid erhalten, "automatisch" vom Finanzamt bei den Sonderausgaben berücksichtigt wird oder ob ich die erwartete Nachzahlung berechnen und selbst in das Formular Anlage Sonderausgaben, Zeile 4 eintragen muss? Danke!
    Zuletzt geändert von lufor; 13.02.2023, 18:26.

    #2
    Nein, die Nachzahlung, die Du dieses Jahr leistet, kannst Du ja erst in der Erklärung für 2023 als Sonderausgaben angeben.

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      #3
      Denkfehler von mir.. macht Sinn & vielen Dank!

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