Unterjähriger Kirchenaustritt / Nachzahlung / Sonderausgaben

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  • lufor
    Neuer Benutzer
    • 13.02.2023
    • 4

    #1

    Unterjähriger Kirchenaustritt / Nachzahlung / Sonderausgaben

    Liebe User,

    ich bin unterjährig aus der Kirche ausgetreten (mit Ablauf des März 2022). Während der Zeit meiner Kirchenzugehörigkeit habe ich keine Kirchensteuer bezahlt, später aber Einkommen gehabt. Daher KiSt-Nachzahlung. Meine Frage ist jetzt, ob die Nachzahlung, die ich mit dem ESt-Bescheid erhalten, "automatisch" vom Finanzamt bei den Sonderausgaben berücksichtigt wird oder ob ich die erwartete Nachzahlung berechnen und selbst in das Formular Anlage Sonderausgaben, Zeile 4 eintragen muss? Danke!
    Zuletzt geändert von lufor; 13.02.2023, 17:26.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15386

    #2
    Nein, die Nachzahlung, die Du dieses Jahr leistet, kannst Du ja erst in der Erklärung für 2023 als Sonderausgaben angeben.

    Kommentar

    • lufor
      Neuer Benutzer
      • 13.02.2023
      • 4

      #3
      Denkfehler von mir.. macht Sinn & vielen Dank!

      Kommentar

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