Hi zusammen,
ich habe 2022 Beiträge zu Berufsverbänden entrichtet (Kammerbeiträge für Zulassung und Jahresbeitrag). Diese hat der Arbeitgeber quasi erstattet, musste diese aber als Arbeitslohn auszhalen und versteuern und hat entsprechend höhere Beträge gezahlt, damit mir "netto" gleichviel bleibt.
Kann ich die Beiträge als Werbungskosten normal in der Steuererklärung angeben und in Abzug bringen? Oder geht das nicht, weil die Aufwendungen erstattet wurden (obwohl quasi als normaler Arbeitslohn abgerechnet)?
VG
L.
ich habe 2022 Beiträge zu Berufsverbänden entrichtet (Kammerbeiträge für Zulassung und Jahresbeitrag). Diese hat der Arbeitgeber quasi erstattet, musste diese aber als Arbeitslohn auszhalen und versteuern und hat entsprechend höhere Beträge gezahlt, damit mir "netto" gleichviel bleibt.
Kann ich die Beiträge als Werbungskosten normal in der Steuererklärung angeben und in Abzug bringen? Oder geht das nicht, weil die Aufwendungen erstattet wurden (obwohl quasi als normaler Arbeitslohn abgerechnet)?
VG
L.
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