Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Steuerpflichtig erstattete Beiträge zu Berufsverbänden

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Steuerpflichtig erstattete Beiträge zu Berufsverbänden

    Hi zusammen,

    ich habe 2022 Beiträge zu Berufsverbänden entrichtet (Kammerbeiträge für Zulassung und Jahresbeitrag). Diese hat der Arbeitgeber quasi erstattet, musste diese aber als Arbeitslohn auszhalen und versteuern und hat entsprechend höhere Beträge gezahlt, damit mir "netto" gleichviel bleibt.

    Kann ich die Beiträge als Werbungskosten normal in der Steuererklärung angeben und in Abzug bringen? Oder geht das nicht, weil die Aufwendungen erstattet wurden (obwohl quasi als normaler Arbeitslohn abgerechnet)?

    VG
    L.

    #2
    Oder geht das nicht, weil die Aufwendungen erstattet wurden (obwohl quasi als normaler Arbeitslohn abgerechnet)?
    Da nach deinen Angaben nichts steuerfrei erstattet wurde, kannst du das natürlich geltend machen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank, Charlie24!

      Hm, ich habe ein Störgefühl etwas abzusetzen, was ich ja erstattet bekommen habe. Nur weil der Arbeitgeber noch Lohnsteuer "draufzahlen" musste, damit mir netto kein Nachteil entsteht?

      Kommentar


        #4
        Das was Du bekommen hast musst Du versteuern. Deine Ausgaben kannst Du absetzen. So einfach isses!

        Kommentar


          #5
          Hallo Lufor, ich wollte keine Eigene Thread für meine blöde Frage machen. Ich bin zum ersten Mal in ELSTER, registriert u.s.w. alles. Unter " Alle Formulare" habe ich Hauptvordruck Einkommenssteuererklärung ausgefüllt. Aber es gibt keine Anlagen. Wo finde ich Anlage Kind, Anlage N oder Unterhalt?? Danke

          Kommentar


            #6
            Hallo Charlie24, ich wollte keinen eigene Thread für meine blöde Frage machen. Ich bin zum ersten Mal in ELSTER, registriert u.s.w. alles. Unter " Alle Formulare" habe ich Hauptvordruck Einkommenssteuererklärung ausgefüllt. Aber es gibt keine Anlagen. Wo finde ich Anlage Kind, Anlage N oder Unterhalt?? Danke

            Kommentar


              #7
              Hier findest du die Anlagen: https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar


                #8
                an Charlie24 - vielen Dank

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Danke für die Info ! !

                  Kommentar

                  Lädt...
                  X